HOMOLOGATIONSBESTIMMUNGEN FÜR BÄLLE S 19 | ||||
Für
den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der
„regulations for the homologation of balls used for
minigolf“ (Abschnitt 3.4. des WMF-Regelwerkes). | ||||
Allgemeines Anwendung und Material Vereinbarung zwischen Produzent/Vertreiber und der WMF Erlaubte Bälle Registrierung neuer Bälle Überprüfung innerhalb der WMF und ihrer Mitglieder Information über Homologationsgebühren und deren Verteilung Befugnisse Abschließende Bestimmungen Anhang Alle Bälle generell zugelassen Firmen ohne Interesse an der Produktion von Bällen, die für Wettkämpfe zugelassen sind Bälle aller anderen Firmen sind nicht zugelassen oder nur teilweise zugelassen Um zu prüfen, ob ein Ball gelistet ist, ist die offizielle Ballliste erhältlich unter: www.minigolfsport.com/approvedballs.php |
Allgemeines Um gleiche Spielbedingungen zu erhalten und Wettbewerbsvorteile zu vermeiden, wurde die Einführung der folgenden Homo-logationsbestimmungen erforderlich. | ||
hoch | 1. (1) (2) (3) | Anwendung und Material Bei Wettkämpfen unter der Hoheit der WMF und seiner Aktivmitglieder (Nationalverbände, Vereine, Sportinstitutionen) dürfen nur Bälle verwendet werden, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der WMF homologiert sind. Einmal homologierte Bälle dürfen verwendet werden, so lange sie gebrauchsfähig sind (bezüglich der Regeln) und, im Falle von Golfbällen, der Zulassungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Es dürfen nur Bälle verwendet werden, die für den Minigolfsport produziert wurden. Golfbälle dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. |
hoch | 2. (1) (2) | Vereinbarung zwischen
Produzent/Vertreiber und der WMF Die Homologation von Bällen basiert auf diesen Bestimmungen und einer schriftlichen Vereinbarung mit einem Produ-zenten oder einem Vertreiber der Bälle (Vertragspartner). Die Vereinbarung basiert auf einer Pauschalzahlung zuzüglich einer variablen Zahlung abhängig vom Vertragspartner. Die Vereinbarungen werden periodisch erneuert und nach Bedarf angepasst. |
hoch | 3. (1) (2) (3) | Erlaubte Bälle Bis zum 30.09.2006 erschienene Bälle Bälle, die bis zum 30.09.2006 auf den Markt gebracht wurden („alte Bälle“) dürfen ohne Einschränkungen bei Turnieren verwendet werden, außer wenn sie nicht den technischen Bedingungen der WMF entsprechen. Ab dem 01.10.2006 erschienene Bälle Bälle, die ab dem 01.10.2006 auf den Markt gebracht wurden („neue Bälle“) dürfen ohne Einschränkungen bei den Turnieren verwendet werden, wenn -sie den technischen Bedingungen der WMF entsprechen, und -sie in einer offiziellen Liste zugelassener Bälle enthalten sind. Golfbälle 1. Auf Golfbälle ist die Ausnahmeregelung nach Abs. 1 nicht anwendbar. 2. Der Zulassungszeitraum für Golfbälle beträgt drei Jahre (auf dem Golfball aufgedrucktes Jahr zuzüglich zwei Jahre). Die Gültigkeit läuft am 31.12. des letzten Jahres ab. |
4 (1) (2) (3) | Registrierung neuer Bälle Der Vertragspartner lässt neue Bälle mit exakten Details der Handelsbezeichnung und einschließlich der technischen Daten (Größe, Härte, Sprunghöhe) registrieren. Der Registrierungsvorgang obliegt dem für die Auflistung der Bälle verantwortlichen WMF-Vertreter. Die Registrierung erfolgt z.B. durch Übermittlung der Daten an eine Online-Datenbank oder durch Übermittlung eines elektronischen Do-kuments (Excel-Datei o.ä.). Soweit in der geltenden Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und der WMF festgelegt, soll ein Muster jedes Balles kostenfrei an eine von der WMF genannte Adresse geschickt werden. | |
hoch | 5. (1) (2) | Überprüfung
innerhalb der WMF und ihrer Mitglieder Vertreter der WMF und ihrer Aktivmitglieder, insbesondere Mitglieder der Schiedsrichter-Gremien, haben sicherzustel-len, dass nur erlaubte oder homologierte Bälle gespielt werden. Aktivmitglieder, die nicht am Homologationssystem teilnehmen oder die Übereinstimmung mit den Homologations-bestimmungen bei ihren nationalen Turnieren nicht aktiv herbeiführen, erhalten keine Förderung aus den Homologati-ons- oder Sponsoreinnahmen der WMF. |
6. (1) 2) | Information über
Homologationsgebühren und deren Verteilung Das Exekutiv-Komitee informiert die Aktivmitglieder über die Einnahmen aus der Ballhomologation. (Das Exekutiv-Komitee hat beschlossen, die von den Vertragspartnern eingenommenen Gebühren wie folgt zu verteilen: 30 % verbleiben bei der WMF 25 % werden zu gleichen Teilen an die Mitglieder überwiesen 25 % werden gemäß der Mitgliederstatistik (Lizenzspieler) an die Mitglieder überwiesen 20 % werden für Projekte der Mitglieder reserviert | |
hoch | 7. | Befugnisse Das Exekutiv-Komitee der WMF kann Anpassungen an diesen Homologationsbestimmungen vornehmen. |
8. | Abschließende
Bestimmungen Diese Homologationsbestimmungen wurden von der Delegierten-Konferenz in Papendal (NED) am 22.08.1999 beschlossen. Sie sind am 01.01.2000 in Kraft getreten. Inzwischen wurden diese Bestimmungen vom Exekutiv-Komitee am 19.08.2006, 11.05.2008 und 29.03.2009 angepasst. | |
hoch | Anhang: Liste der zugelassenen und nicht zugelassenen Firmen und Minigolfbälle (wird regelmäßig vom WMF-Generalsekretariat fortgeschrieben) Letzte Aktualisierung: 01.01.2010 | |
A. | Alle Bälle generell
zugelassen |
Firma 3D Minigolf Handels GmbH & Co KG AUT-Gumpoldskirchen Sport Reisinger GER-Lappersdorf SV Golf s.r.o. CZE-Olomouc Game ‘N’ Fun KG, N. Ruff GER-Ravensburg Gebetshammer Michael und Mitges. GnbR AUT-Salzburg | Marken 3D, Fun-Sports Untermarken: Birdie, Ball of Fame, Filzgolf, Loopy, Noppel, Top Secret by R, Original Reisinger, B&R SV Golf, Nifo Ravensburg, Ruff, Game ‘N’ Fun M&G, It’s a Maier | ||
hoch | B. | Firmen ohne Interesse an der Produktion von Bällen, die für Wettkämpfe zugelassen sind | |
Firma DuroTex Kunststofftechnik / Thomas Gerlach GER-Norath Harry Rothe Bahnengolf Sportartikel GER-Herford Kiesow GER-Lübeck | Marken alle Marken, insbesondere BATEX alle Marken, insbesondere Deutschmann, B&P, Beck & Meth, Bago alle Marken, insbesondere Kiesow | ||
C. | Bälle aller anderen Firmen sind nicht zugelassen oder nur teilweise zugelassen Um zu prüfen, ob ein Ball gelistet ist, ist die offizielle Ballliste erhältlich unter: www.minigolfsport.com/approvedballs.php |
hoch alle Rechte Design: bei MGC_wertheim e.V & Texte: bei Deutscher Minigolfverband (DMV) |