ZULASSUNG VON MINIGOLZULASSUNG MINIGOLF-ANLAGEN FÜR DEN TURNIERBETRIEB S 18 | ||||
Für
den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der
„regulations for the homologation of balls used for
minigolf“ (Abschnitt 3.4. des WMF-Regelwerkes). | ||||
Allgemeines Registrierungsverfahren und Zulassungsplakette Zulassung bereits existierender und neuer Minigolf-Turnieranlagen Zulassung für internatonale Meisterschaften |
hoch | 1. (1) (2) (3) (4) | Allgemeines Das Zulassungsverfahren verfolgt das Ziel, weltweit einen hohen Standard der Minigolfsport-Anlagen zu gewährleisten. Die Zulassung wird in den Zuständigkeitsbereich der WMF-Aktivmitglieder übertragen und muss mit hohem Maß an Verantwortung umgesetzt werden. Einerseits verfolgen die Aktivmitglieder und die WMF-Gremien das klare Ziel einer weltweiten Verbreitung von Minigolf, anderseits haben alle Aktivmitglieder den sportlichen Gedanken der WMF bei der Umsetzung dieses Zulassungsverfahrens zu beachten. Weltweit müssen alle Minigolf-Anlagen, auf denen nationale oder internationale Minigolf-Turniere im Organisationsbereich der WMF und der WMF-Aktivmitglieder ausgetragen werden, gemäß diesen Bestimmungen zugelassen sein. Es können nur Anlagen, die den weltweiten internationalen Spielregeln einschließlich den system-spezifischen Normungsbestimmungen und den Homologationsbestimmungen der WMF entsprechen, für den Turnierbetrieb zugelassen werden. (5) Jedes Aktivmitglied ist zuständig für die Zulassung aller Minigolf-Anlagen innerhalb seines eigenen Territoriums und hat damit einen kontrollierten Turnierstandard zu garantieren sowie sicherzustellen, dass der Geist des Minigolfsports unter fairen und kalkulierbaren Bedingungen auf der Grundlage einer nationalen Organisation erfüllt wird. |
hoch | 2. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) | Registrierungsverfahren und Zulassungsplakette Die betreffende Minigolf-Anlage muss von einer hierfür vom zuständigen Aktivmitglied autorisierten Person inspiziert werden. Für das Zulassungsverfahren sind zu verwenden: a) das allgemeine Zulassungsformular der WMF b) das spezielle Formular für das jeweilige System, das abgenommen werden soll (Beton, Miniaturgolf, Filzgolf, MOS) Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular wird vom Aktivmitglied dem WMF-Sportdirektor übersandt, der die Zulassung unter Beachtung der weltweiten internationalen Spielregeln, der system-spezifischen Normungsbestimmungen und der Homologationsbestimmungen prüft und bestätigt. Die Aktivmitglieder haben sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, um die mit den offiziellen Formularen erhobenen Daten erfassen, digital speichern und für interne Angelegenheiten der WMF und der Kontinentalverbände verwenden zu können. Der WMF-Sportdirektor organisiert, dass eine Zulassungsplakette direkt oder über das Aktivmitglied an den Eigentümer der zugelassenen Anlage geschickt wird. Auf der Plakette sind das WMF-Logo, die WMF-Website, der Begriff „approved minigolf course“ („zugelassene Minigolf-Anlage“), die Anlagenadresse, das Minigolfsystem und das Datum der letzten Abnahme auf einem besonderen Aufkleber zu sehen. Ein Verfahren zur Verlängerung für alle zugelassenen Anlagen ist durch die Aktivmitglieder festzulegen. Die Wiederzulassung ist für alle Anlagen spätestens 3 Jahre nach der letzten Inspektion zu organisieren. Die betreffenden Anlagen sind dem WMF-Sportdirektor unmittelbar nach der Inspektion bekannt zu geben. Die Gebühren für die Zulassung zum Turnierbetrieb sind im WMF-Gebührenkatalog aufgeführt. Es steht den Aktivmitgliedern frei, eine zusätzliche nationale Gebühr für das Zulassungsverfahren zu erheben. |
hoch | 3. (1) (2) (3) | Zulassung bereits existierender und neuer Minigolf-Turnieranlagen Minigolf-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder bis zum 31.12.2007 für den Turnierbetrieb zuzulassen. Minigolf-Anlagen, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder für den Turnierbetrieb zuzulassen, bevor ein Turnier darauf stattfindet. (3) Werden 6 oder mehr Bahnen innerhalb einer Periode von 3 Jahren verändert, ist die Anlage so zu behandeln wie eine Anlage, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurde. |
4 (1) | Zulassung für internatonale Meisterschaften Für internationale Meisterschaften sind die Anlagen spätestens 12 Monate vor der jeweiligen Meisterschaft unter Aufsicht der Technischen Kommission der WMF zuzulassen. |
hoch alle Rechte Design: bei MGC_wertheim e.V & Texte: bei Deutscher Minigolfverband (DMV) |