ZULASSUNG VON MINIGOLZULASSUNG MINIGOLF-ANLAGEN FÜR DEN TURNIERBETRIEB                S 18
Für den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der „regulations for the homologation of balls used for minigolf“ (Abschnitt 3.4. des WMF-Regelwerkes).

Allgemeines
Registrierungsverfahren und Zulassungsplakette
Zulassung bereits existierender und neuer Minigolf-Turnieranlagen
Zulassung für internatonale Meisterschaften









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Allgemeines

Das Zulassungsverfahren verfolgt das Ziel, weltweit einen hohen Standard der Minigolfsport-Anlagen zu gewährleisten.

Die Zulassung wird in den Zuständigkeitsbereich der WMF-Aktivmitglieder übertragen und muss mit hohem Maß an
Verantwortung umgesetzt werden. Einerseits verfolgen die Aktivmitglieder und die WMF-Gremien das klare Ziel einer
weltweiten Verbreitung von Minigolf, anderseits haben alle Aktivmitglieder den sportlichen Gedanken der WMF bei der
Umsetzung dieses Zulassungsverfahrens zu beachten.

Weltweit müssen alle Minigolf-Anlagen, auf denen nationale oder internationale Minigolf-Turniere im Organisationsbereich
der WMF und der WMF-Aktivmitglieder ausgetragen werden, gemäß diesen Bestimmungen zugelassen sein.

Es können nur Anlagen, die den weltweiten internationalen Spielregeln einschließlich den system-spezifischen Normungsbestimmungen
und den Homologationsbestimmungen der WMF entsprechen, für den Turnierbetrieb zugelassen
werden.
(5) Jedes Aktivmitglied ist zuständig für die Zulassung aller Minigolf-Anlagen innerhalb seines eigenen Territoriums und hat
damit einen kontrollierten Turnierstandard zu garantieren sowie sicherzustellen, dass der Geist des Minigolfsports unter
fairen und kalkulierbaren Bedingungen auf der Grundlage einer nationalen Organisation erfüllt wird.




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Registrierungsverfahren und Zulassungsplakette

Die betreffende Minigolf-Anlage muss von einer hierfür vom zuständigen Aktivmitglied autorisierten Person inspiziert
werden.

Für das Zulassungsverfahren sind zu verwenden:
    a) das allgemeine Zulassungsformular der WMF
    b) das spezielle Formular für das jeweilige System, das abgenommen werden soll (Beton, Miniaturgolf, Filzgolf, MOS)

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular wird vom Aktivmitglied dem WMF-Sportdirektor übersandt, der die Zulassung
unter Beachtung der weltweiten internationalen Spielregeln, der system-spezifischen Normungsbestimmungen
und der Homologationsbestimmungen prüft und bestätigt.

Die Aktivmitglieder haben sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, um die mit den offiziellen
Formularen erhobenen Daten erfassen, digital speichern und für interne Angelegenheiten der WMF und der Kontinentalverbände
verwenden zu können.

Der WMF-Sportdirektor organisiert, dass eine Zulassungsplakette direkt oder über das Aktivmitglied an den Eigentümer
der zugelassenen Anlage geschickt wird. Auf der Plakette sind das WMF-Logo, die WMF-Website, der Begriff „approved
minigolf course“ („zugelassene Minigolf-Anlage“), die Anlagenadresse, das Minigolfsystem und das Datum der letzten
Abnahme auf einem besonderen Aufkleber zu sehen.

Ein Verfahren zur Verlängerung für alle zugelassenen Anlagen ist durch die Aktivmitglieder festzulegen. Die Wiederzulassung
ist für alle Anlagen spätestens 3 Jahre nach der letzten Inspektion zu organisieren. Die betreffenden Anlagen
sind dem WMF-Sportdirektor unmittelbar nach der Inspektion bekannt zu geben.

Die Gebühren für die Zulassung zum Turnierbetrieb sind im WMF-Gebührenkatalog aufgeführt. Es steht den Aktivmitgliedern
frei, eine zusätzliche nationale Gebühr für das Zulassungsverfahren zu erheben.




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Zulassung bereits existierender und neuer Minigolf-Turnieranlagen

Minigolf-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder bis zum 31.12.2007 für den
Turnierbetrieb zuzulassen.

Minigolf-Anlagen, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder für den Turnierbetrieb zuzulassen,
bevor ein Turnier darauf stattfindet.

(3) Werden 6 oder mehr Bahnen innerhalb einer Periode von 3 Jahren verändert, ist die Anlage so zu behandeln wie eine
Anlage, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurde.





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Zulassung für internatonale Meisterschaften

Für internationale Meisterschaften sind die Anlagen spätestens 12 Monate vor der jeweiligen Meisterschaft unter Aufsicht
der Technischen Kommission der WMF zuzulassen.





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