NORMUNGS- UND SONDERBESTIMMUNGEN FÜR COBIGOLF Zu Ziffer 3 Sportanlage und Sportgerät (Nr. S 12 DBV-Regelwerk) |
S 15 |
1. Normungsbestimmungen. | ||
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Cobigolf-Anlagen
werden in zwei Ausführungen erstellt: 1. Großformat: 16 - 17 genormte Spielbahnen je 12,50 m 1 oder 2 Freischlagbahnen ca. 27,00 m vor den Hindernissen je 2 Tore 3 Abschlagmarkierungen 2. Kleinformat: 16 - 17 genormte Spielbahnen je 6,25 m 1 oder 2 Freischlagbahnen ca. 14 m vor den Hindernissen je 1 Tor 2 Abschlagmarkierungen 2. Bahnen und Hindernisse unterliegen der Normungsvorschrift entsprechend dem Bauzeichnungssatz für Cobigolfanlagen. 3. Die vorgesehenen Abschlagmarkierungen, Grenzlinien und Bandenablegelinien müssen auf den Bahnen angebracht sein, wenn die Anlage als turnierfähig entsprechend den Richtlinien des DBV Anerkennung findet. 4. Die Ablegelinien beim Großformat betragen 20 cm, beim Kleinformat 17 cm, zur Bande gemessen. Der Scheitelpunkt des Hügels ist zu kennzeichnen. 5. Die Freischlagpiste erhält an beiden Seiten geeignete Begrenzungslinien zwischen den Schutznetzen am Anfang und Endkreis, den Hügel in voller Länge einschließend. 6. Bei den Bahnen 13 und 16 erhält Abschlag 1 jeweils eine zusätzliche kreisförmige Markierung mit einem Durchmesser von 12 cm für Kleinbahnen bzw. 16 cm für Großbahnen. 7. Bei Bahnen mit seitlichen Torsperrungen gehören diese Sperren sowie evtl. an den Banden im Endkreis angebrachte Nummernschilder nicht zur Bahn. 8. Abstandsmaße für Strichmarkierungen schließen die Strichstärke ein. | |
hoch | Cobigolf - Grossbahnen | |
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hoch alle Rechte Design: bei MGC_wertheim e.V & Texte: bei Deutscher Minigolfverband (DMV) |