NORMUNGSBESTIMMUNGEN FÜR MINIGOLF OPEN STANDARD (NormMOS)


S 14     

Vorwort 
Abmessungen
Abschlagfeld
Zulassung
Spielfläche
Bahnbegrenzungen
Hindernisse
Anlagenbeschreibung
System-spezifische Regeln
Grenzlinie
Ablegen
Ball außerhalb der Bahnbegrenzung
Ball im Risikobereich
Zusätzliche genormte Systeme






Für den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der „system-specific rules for minigolf open standard (MOS)“

(Abschnitt 2.7 des WMF-Regelwerkes).

0.



Vorwort
Dieser Abschnitt enthält die Regeln für Adventuregolf (Abenteuergolf), Crazygolf und andere Minigolf Open Standard
Systeme.

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1.




Abmessungen
Grundsätzlich haben MOS-Bahnen folgende Abmessungen:
Länge: 3 – 40 Meter
Breite: mind. 0,50 Meter (einige Abschnitte können enger sein und werden dann als Hindernisse angesehen)
Durchmesser des Ziellochs: 0,10 – 0,12 Meter (falls das Ziel ein Loch ist)


2.




A
bschlagfeld
Ein Abschlagfeld muss auf jeder Bahn festgelegt sein. Es muss sich um einen durch Markierungen abgegrenzten Bereich
handeln. Die Größe oder Ausmaße dieses Bereichs sind nicht festgelegt.





3.

Zulassung

Nur Anlagen, die über 18 Bahnen in den Standardmaßen gemäß Abs. 1 verfügen, können als MOS-Anlagen zugelassen
werden. Das Verfahren und die Vorgaben sind im Regelwerk-Abschnitt “Zulassungsbestimmungen für Minigolf-
Turnieranlagen” festgelegt.









4.

Spielfläche
Das Material der Spielfläche muss gebrauchsfähig sein; der Unterbau muss haltbar sein (langlebig, gebrauchsfähig,
fest, starr), die Spieloberfläche muss haltbar und gebrauchsfähig sein (z.B. Kunstrasen, Beton, Filz, Faserzement, Metall,
Holz, Kunststoff).
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5.

Bahnbegrenzungen
Bahnbegrenzungen (falls vorhanden) müssen aus haltbaren, gebrauchsfähigen Materialien hergestellt und müssen glatt
und berechenbar sein (z.B. glatte Ziegelsteine, Metall, Holz, Faserzement, Beton), und zwar mindestens in den Bereichen,
die als Banden für ein technisches und taktisches Spiel verwendet werden können.




6.

Hindernisse
Die Hindernisse können beweglich sein, soweit dies berechenbar und vorhersehbar ist. Risikobereiche sind zulässig
(z.B. Wasser, hohes Gras, Kies, Sand).


7.

Anlagenbeschreibung
Für jede Bahn einer Anlage gelten die generellen Spielregeln. Spezifische Bahnregeln müssen in schriftlicher Form für
jede Bahn vorliegen, an der die generellen Regeln nicht anwendbar sind. Diese spezifischen Bahnregeln stellen bei
Fragen die maßgeblichen Erklärungen für Spieler und Schiedsrichter dar.

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8.

System-spezifische Regeln
Wurde eine Anlage als MOS-Anlage zugelassen, weil sie nicht den Normungsbestimmungen für Beton (Ziffer 5), Miniaturgolf
(Ziffer 3) oder Filzgolf (Ziffer 3) entspricht, im Übrigen aber den anderen Regeln des jeweiligen Systems, kann sie
nach den Regeln des jeweiligen Minigolf-Systems bespielt werden, benötigen aber in der Anlagenbeschreibung klare
Festlegungen für die nicht beschriebenen Bahnen.


9
(1) .



(2)

Grenzlinie
Die Grenzlinie entspricht dem Ende der Abschlagfeld-Markierung in Spielrichtung. Sobald der Ball das Abschlagfeld
korrekt verlassen hat, hat er die Grenzlinie überquert. Läuft der Ball hinter die Grenzlinie zurück, nachdem er sie zuvor
ordnungsgemäß passiert hat, kann der Ball auf eine beliebige Stelle innerhalb des Abschlagfeldes gelegt werden.

An Bahnen, bei denen das erste Hindernis die gesamte Breite der Bahn einnimmt, kann sich die Grenzlinie am Ende
dieses Hindernisses befinden. Läuft der Ball hinter die Grenzlinie zurück, nachdem er sie zunächst ordnungsgemäß
passiert hat, gelten die allgemeinen Spielregeln (das Spiel ist unter Beachtung der allgemeinen Ablegeregeln von dort
fortzusetzen, wo der zurücklaufende Ball die Grenzlinie passiert hat).

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hoch
10.
(1)


(2)


(3)







Ablegen
Auf der Bahn aufgezeichnete Ablegelinien sind erwünscht, aber für MOS nicht zwingend vorgeschrieben. Sind keine
Linien aufgezeichnet, erfolgt das Ablegen aufgrund gedachter Linien.

Ablegeentfernungen: Kommt der Ball nahe einer Bahnbegrenzung oder eines Hindernisses zur Ruhe, kann er bis zu 20
cm von der Bahnbegrenzung oder dem Hindernis entfernt abgelegt werden.

Ablegerichtung: Der Ball ist grundsätzlich rechtwinklig zur Bahnbegrenzung oder zum Hindernis abzulegen. Bahnspezifische
Regeln können festgelegt werden, z.B. sofern der Spieler einen unfairen Vorteil bei Anwendung der allgemeinen
Ablegeregeln erhalten könnte. Bälle, die sich innerhalb eines Hindernisses befinden (wenn sie das Hindernis nicht vollständig
passiert haben), können unter Beachtung der allgemeinen Ablegeregeln in Richtung des Abschlagfeldes abgelegt
werden. Dies gilt ebenso für Bälle, die in das Hindernis zurückgelaufen sind, nachdem sie es zunächst ordnungsgemäß
passiert haben.



11.
(1)





(2)

(3)


Ball außerhalb der Bahnbegrenzung
Es gelten die allgemeinen Spielregeln: Verlässt der Ball die Bahnbegrenzung, nachdem er die Grenzlinie passiert hat,
wird das Spiel unter Beachtung der allgemeinen Ablegeregeln von dort fortgesetzt, wo er die Bahn verlassen hat. Bahnspezifische
Regeln können festgelegt werden, z.B. sofern der Spieler einen unfairen Vorteil erhalten könnte, wenn er
den Ball bewusst die Bahnbegrenzung verlassen lässt. Ist eine bahnspezifische Regel vorhanden, erfolgt der nächste
Schlag vom Abspielpunkt des vorhergehenden Schlages.

Hat der Ball die Grenzlinie nicht passiert, wird das Spiel vom Abschlagfeld fortgesetzt.

Strafpunkte werden in keinem Fall verhängt, wenn der Ball die Bahnbegrenzung verlässt.

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12.





Ball im Risikobereich
Grundsätzlich hat der Spieler zwei Optionen:
    1. Weiterspielen aus dem Risikobereich unter Beachtung der allgemeinen Ablegeregeln.
    2. Der nächste Schlag wird vom Abspielpunkt des vorhergehenden Schlages ausge










Für den Bereich des DMV gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
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13.
(1)




(2)


(3)



Zusätzliche genormte Systeme
Im Bereich des DMV werden folgende Systeme als genormte Bahnensysteme geführt, die gemäß den vorstehenden
Bestimmungen als MOS-Anlagen anzusehen sind:
    a) Cobigolf (MOS-C)
    b) Sterngolf (MOS-S)

Für die Systeme Cobigolf und Sterngolf bestehen besondere Normungsbestimmungen (Nrn. S15 und S16 DMVRegelwerk),
die nur im Bereich des DMV Gültigkeit haben.

Cobigolf- und Sterngolf-Anlagen unterliegen als MOS-Anlage den Zulassungsbestimmungen der WMF, wobei innerhalb
des DMV-Spielbetriebes die besonderen Normungsbestimmungen für die Zulassung Anwendung finden.


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