A. 1. | Jugendbereich und allgemeine Klasse Präambel | |
(1) | Kadernominierungen liegen im Ermessen des zuständigen Bundestrainers. | |
(2) | Kaderrichtlinien enthalten Nominierungskriterien zur Aufstellung der DMV-Auswahlmannschaften | |
hoch |
(3) | Als Beurteilungsgrundlage für
die Nominierungen gelten diese Richtlinien. |
2. | Allgemeine Vorraussetzungen für eine Kaderzugehörigkeit | |
(1) | Uneingeschränkte Spielabsicht für die nächste Saison. | |
(2) | Zufriedenstellendes Ergebnis der alljährlichen sportmedizinischen Untersuchung, sofern diese veranlasst wird. | |
(3) | Aufrechterhaltung
der körperlichen Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit
und
Ausdauer. Pflicht zur gesundheitlichen Vorsorge (Impfungen usw.). | |
(4) | Anerkennung
und Einhaltung der nationalen und internationalen
Anti-Doping-Bestimmungen (DMV Anti-Doping-Code und WMF Anti-Doping Regulations). | |
hoch | (5) | Unterzeichnung
einer gemeinsam mit dem DMV abgeschlossenen Athletenvereinbarung, in
der gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt sind |
hoch | (6) | Beteiligung
an Kaderangelegenheiten z.B. : a) aktive Beteiligung an Kadersitzungen/Kadermaßnahmen, b) Kontaktpflege zu den Aktivensprechern, c) Beachtung von Anweisungen des Vizepräsidenten Spitzensport, des Sportdirektors, der Bundestrainer und der Fachtrainer, d) Bearbeiten von offiziellen Anschreiben der Bundestrainer, der Fachtrainer, des Sportdirektors und des Vizepräsidenten Spitzensport, e) Meldung persönlicher Wettkampfergebnisse, Vorlage einer Wettkampfjahresplanung mit dazugehörigen Vorbereitungen, Einsendung von Erfahrungsberichten, f) Einordnung in das Mannschaftsgefüge bei Berufungen in Auswahlmannschaften, g) Teilnahme an Fitnessüberprüfungen (Ort und Zeit werden vom zuständigen Bundestrainer festgelegt), h) Veränderungen von persönlichen Daten (Anschrift, Festnetznummer, Handynummer, E-Mail-Adresse) sind dem Bundestrainer bzw. der Jugend-Bundestrainerin, dem Vizepräsidenten Spitzensport, dem Sportdirektor sowie der DMV-Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. |
(7) | Bei
Nichtbeachtung/-ausführung von Abs. 5 Buchst. a - h oder auf
persönlichen Wunsch des Athleten (in schriftlicher Form) kann jederzeit eine Auskaderung erfolgen. | |
(8) | Die
Auskaderung wird nach Bekanntgabe des Bundestrainers an den
Kaderathleten und den jeweiligen Landesverband rechtskräftig. Sonstige Auskaderungen erfolgen zum 30.09. eines jeden Jahres. | |
(9) | Bei
Auskaderungen ist zu beachten, dass Verpflichtungen aus den nationalen
und internationalen Anti-Doping- Bestimmungen noch bis zu den dort festgelegten Stichtagen weiterlaufen. | |
10) | (Athleten
der Landesverbandskader unterliegen den Anweisungen ihres
Landesverbandes und sind verpflichtet, sich an LV-Maßnahmen aktiv zu beteiligen. | |
hoch | 3. | A-Kader (Internationale Spitzenklasse / ca. 10 Sportler) Voraussetzung für eine Nominierung A-Kader: - Erfolgreiche Teilnahme an EM/WM der beiden letzten Jahre (d.h. mindestens zwei Platzierungen in der Einzelwertung Herren Platz 1-20, bzw. Damen Platz 1-8 oder Mannschaftseuropameister/Mannschaftsweltmeister) - Zugehörigkeit Bundeskader in der Vorsaison - Erfolgreiche Teilnahme bei den Deutschen Meisterschaften der letzten Jahre |
hoch | 4. | B-Kader (Nationale Spitzenklasse / ca. 20 Sportler) Voraussetzungen für eine Nominierung B-Kader : - Überdurchschnittliche Leistungen bei den Deutschen Meisterschaften der letzten beiden Jahre, d.h. mindestens eine der folgenden Platzierungen: bei den Herren: 1 - 24 bei den Damen: 1 - 8 - Für Kategorienwechsler: Erfolgreiche Teilnahme an Deutschen Jugendmeisterschaften der letzten beiden Jahre: männl. Jugend Platz 1-6, weibl. Jugend Platz 1-3 - Überzeugende Leistung beim letzten BLVK - Für Kategorienwechsler: Überzeugende Leistung beim letzten Jugendländervergleichskampf (JLP): männl. Jugend Platz 1-6, weibl. Jugend Platz 1-3 - Überzeugende Leistungen im jeweiligen Ligenspielbetrieb - Mindestens Landesverbandskader-Zugehörigkeit im Vorjahr |
hoch | 5. | C-Kader (Hinführung zu C-Kader / ca. 10 Sportler) Voraussetzungen für eine Nominierung C-Kader : - Höchstalter 19 Jahre - Erfolgreiche Teilnahme an Deutschen Jugendmeisterschaften bzw. JLP der beiden letzten Jahre, d.h. mindestens zwei der folgenden Platzierungen: DJM männl. Teilnehmer: 1 - 20 weibl. Teilnehmer: 1 - 8 JLP männl. Teilnehmer: 1 - 12, weibl. Teilnehmer: 1 - 6 - Erfolgreiche Teilnahme an Wettkämpfen mit der Deutschen Jugendnationalmannschaft, d.h. mindestens JEM/JWM: männliche Teilnehmer: Finalteilnahme, weibliche Teilnehmer: Finalteilnahme JNC männliche Teilnehmer. Platz 1 - 12, weibliche Teilnehmer: Platz 1 - 6 Länderkämpfe: männliche Teilnehmer: Platz 1 - 6, weibliche Teilnehmer: Platz 1 - 3 - Überdurchschnittliche Ergebnisse im Rahmen der LV-Meisterschaften - Gute Zukunftsperspektiven aufgrund der sportlichen Einstellung und des Talents |
hoch | 6. | D/C-Kader (Hinführung zu C-Kader / ca. 15 Sportler) Voraussetzungen für eine Nominierung D/C-Kader : - Höchstalter 19 Jahre - Erfolgreiche Teilnahme an Deutschen Jugendmeisterschaften, JLP und/oder Kadermaßnahmen - Überdurchschnittliche Ergebnisse im Rahmen der LV-Meisterschaften - Gute Zukunftsperspektiven aufgrund der sportlichen Einstellung und des Talents |
7. | Landesverbandskader (Hinführung zu Bundeskadern) | |
(1) | Hervorragende
Platzierungen bei LV-Ranglistenturnieren, LV-Meisterschaftsendrunden
und überregionalen Turnieren in den beiden letzten Jahren. | |
(2) | Detaillierte Richtlinien erstellt der jeweilige LV in Abstimmung mit dem zuständigen Landessportbund. | |
(3) | Spieler, die
einem Bundeskader angehören, scheiden aus dem
Landesverbandskader aus. | |
hoch | 8. | Verfahrensweise |
(1) | Die
endgültige Nominierung der Bundeskader erfolgt nach
Rücksprache mit den Fachtrainern und den Aktivensprechern jährlich zum 30.09. durch den zuständigen Bundestrainer in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Spitzensport und dem Sportdirektor. | |
(2) | In
begründeten Ausnahmefällen kann der
zuständige
Bundestrainer von den in Ziffern 4 und 5 genannten Voraussetzungen für den B- und C-Kader abweichen. | |
(3) | Die Nominierung
der Jugendlichen für den C- und D/C-Kader erfolgt nach
Rücksprache mit den Fachtrainern, der Jugend- Bundestrainerin und dem Jugendsprecher jährlich durch die Jugend-Bundestrainerin in Abstimmung mit dem 2. Vorsitzenden DMJ Spitzensport. | |
(4) | Eine vorläufige Nominierung erfolgt bis zum 05.09. eines jeden Jahres. | |
hoch | (5) | Auf
Basis der vorläufigen Nominierung sendet die
DMV-Geschäftsstelle den neuen Kaderaspiranten (bisherigen
Kadermitgliedern nur bei wesentlichen Änderungen der Athletenvereinbarung) die Athletenvereinbarung zur Unterzeichnung zu. Eine endgültige Nominierung kann nur erfolgen, wenn die unterzeichnete Athletenvereinbarung der DMVGeschäftsstelle vorliegt. |
(5) | Die
Landesverbände haben innerhalb von zwei Wochen nach
Bekanntgabe des vorläufigen Bundeskaders ein Einspruchsrecht gegen die Nominierung von Sportlern aus ihrem Bereich. Die Entscheidung des zuständigen Bundestrainers über diesen Einspruch ist endgültig. | |
(6) | Die
Landesverbandskader und die gültigen Kaderrichtlinien der
Landesverbände sind von den Landesverbänden bis zum 31.10. jeden Jahres dem Sportdirektor vorzulegen. | |
(7) | Zusammen mit der
Vorschlagsliste sind für alle aufgeführten
Landesverbandskader-Kandidaten folgende Angaben zu übermitteln: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Verein und Heimtrainer. | |
(8) | Der
aktuelle Bundeskader wird zum 15.10. eines Jahres in den offiziellen
Mitteilungsorganen des DMV veröffentlicht. | |
9. | Inkrafttreten Diese Kaderrichtlinien treten am 27.09.2009 durch Beschluss des DMV-Präsidiums in Kraft. | |
B. | Seniorenbereich |
|
1. | Präambel | |
(1) | Senioren-Kadernominierungen liegen im Ermessen des DMV-Seniorenbundestrainers. | |
(2) | Kaderrichtlinien enthalten Nominierungskriterien zur Aufstellung der DMV-Senioren-Auswahlmannschaften. | |
(3) | Als
Beurteilungsgrundlage für die Nominierungen gelten diese
Richtlinien. | |
2. | Allgemeine Voraussetzungen für eine Senioren-Kaderzugehörigkeit | |
(1) | Uneingeschränkte Spielabsicht für die nächste Saison. | |
(2) | Zufriedenstellendes Ergebnis der alljährlichen sportmedizinischen Untersuchung, sofern diese veranlasst wird | |
(3) | Anerkennung und Einhaltung der nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen (DMV Anti-Doping-Code und WMF Anti-Doping Regulations). | |
hoch | (4) | Unterzeichnung einer gemeinsam mit dem DMV abgeschlossenen Athletenvereinbarung, in der gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt sind |
(5) | Beteiligung an Senioren-Kaderangelegenheiten z.B.: a) aktive Beteiligung an Kadersitzungen/Kadermaßnahmen, b) Kontaktpflege zu den Aktivensprechern, c) Beachtung von Anweisungen des Seniorenreferenten und des Senioren-Bundestrainers, d) Bearbeiten von offiziellen Anschreiben des Senioren-Bundestrainers und des Senioren-Referenten, e) Meldung persönlicher Wettkampfergebnisse, Vorlage einer Wettkampfjahresplanung mit dazugehörigen Vorbereitungen, Einsendung von Erfahrungsberichten, f) Einordnung in das Mannschaftsgefüge bei Berufungen in Auswahlmannschaften, g) Veränderungen von persönlichen Daten (Anschrift, Festnetznummer, Handynummer, E-Mail-Adresse) sind dem Senioren-Bundestrainer, dem Seniorenreferenten sowie der DMV-Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. | |
hoch | (6) | Bei ein- oder mehrmaliger Nichtbeachtung/-ausführung von Abs. 3 Buchst. a-g oder auf Wunsch des Kaderathleten (in schriftlicher Form) kann jederzeit eine Auskaderung erfolgen. |
(7) | Die Auskaderung wird nach Bekanntgabe des DMV-Seniorenbundestrainers an den Senioren-Kaderathleten und den jeweiligen Landesverband rechtskräftig. Sonstige Auskaderungen erfolgen zum 30.09. eines Jahres. | |
(8) | Bei Auskaderungen ist zu beachten, dass Verpflichtungen aus den nationalen und internationalen Anti-Doping- Bestimmungen noch bis zu den dort festgelegten Stichtagen weiterlaufen. | |
(9) | Athleten der Senioren-Landesverbandskader unterliegen den Anweisungen ihres zuständigen Landesverbandes und sind verpflichtet, sich an LV-Maßnahmen aktiv zu beteiligen. | |
hoch | 3. | Senioren A-Kader (Internationale Spitzenklasse / ca. 8 Sportler) Voraussetzung für eine Nominierung A-Kader : - Erfolgreiche EM-Teilnahme an mindestens einer EM der beiden letzten Jahre (d.h. in der Einzelwertung Senioren Platz 1-12, bzw. Seniorinnen Platz 1-6 oder Mannschaftseuropameister) - Zugehörigkeit zu A- oder B1-Kader im Vorjahr - Hervorragende Leistungen bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften und Senioren-Cup in den beiden letzten Jahren, d.h. mindestens zwei der folgenden Platzierungen: Platz 1 - 10 bei Senioren (AK 1 und AK 2 zusammen) Platz 1 - 7 bei Seniorinnen (AK 1 und AK 2 zusammen) |
4. | Senioren B1-Kader (Nationale Spitzenklasse / ca. 10 Sportler) Voraussetzungen für eine Nominierung B1-Kader : - Überdurchschnittliche Leistungen bei der Senioreneuropameisterschaft, Deutschen Seniorenmeisterschaft und Senioren- Cup in den beiden letzten Jahren, d.h. mindestens zwei der folgenden Platzierungen: Platz 1 - 16 bei Senioren (AK 1 u. AK 2 zusammen) Platz 1 - 8 bei Seniorinnen (AK 1 u. AK 2 zusammen) - Überzeugende Leistungen im jeweiligen Ligenspielbetrieb oder mindestens Landesverbands-Kaderzugehörigkeit im Vorjahr | |
hoch | 5. | Senioren B2-Kader (Nationaler Aufbaukader / ca. 12 Sportler) Voraussetzungen für eine Nominierung B2-Kader : - Gute Leistungen bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften und dem Senioren-Cup, d.h. mindestens zwei der folgenden Platzierungen: Platz 1 - 24 bei Senioren (AK 1 u. AK 2 zusammen) Platz 1 - 12 bei Seniorinnen (AK 1 u. AK 2 zusammen) - Herren/Damen nach Wechsel in die Seniorenklasse bei vergleichbaren Leistungen analog B1- und B2-Kader |
6. | Landesverbandskader (Hinführung zu Bundeskadern) Voraussetzungen für eine Nominierung Landesverbandskader : - Hervorragende Platzierungen bei LV-Ranglistenturnieren, LV-Meisterschafts-Endrunden und überregionalen Turnieren in den beiden letzten Jahren - Detaillierte Richtlinien erstellt der jeweilige LV - Spieler, die dem Senioren-Bundeskader angehören (A-, B1-, B2-Kader), dürfen dem Senioren- Landesverbandskader nicht angehören. | |
7. | Verfahrensweise | |
(1) | Die
endgültige Nominierung von Senioren A-, B1-, B2-Kaderspielern
erfolgt nach Rücksprache mit dem DMVSeniorenausschuss jährlich zum 30.09. durch den DMV-Seniorenbundestrainer. | |
(2) | Die vorläufige Nominierung erfolgt bis zum 05.09. eines jeden Jahres. | |
hoch | (3) | Die Landesverbände haben innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Senioren-Bundeskaders ein Einspruchsrecht gegen die Nominierung von Sportlern aus ihrem Bereich. Die Entscheidung des DMVSeniorenbundestrainers über diesen Einspruch ist endgültig. |
(4) | Auf
Basis der vorläufigen Nominierung sendet die
DMV-Geschäftsstelle den neuen Kaderaspiranten (bisherigen
Kadermitgliedern nur bei wesentlichen Änderungen der Athletenvereinbarung) die Athletenvereinbarung zur Unterzeichnung zu. Eine endgültige Nominierung kann nur erfolgen, wenn die unterzeichnete Athletenvereinbarung der DMVGeschäftsstelle vorliegt. | |
(5) | Die Senioren Landesverbandskader und die derzeit gültigen Senioren Landesverbands-Kaderrichtlinien sind von den Landesverbänden bis zum 30.10. jeden Jahres dem DMV-Seniorenbundestrainer zur Kenntnis vorzulegen. | |
(6) | Zusammen
mit der Vorschlagsliste sind dem DMV-Seniorenbundestrainer für
alle aufgeführten Senioren Landesverbandskader- Kandidaten folgende Angaben zu übermitteln: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und Verein. | |
(7) | Die Landesverbände melden dem Senioren-Bundestrainer jeweils zu Saisonbeginn eines jeden Jahres die Damen/ Herren, die in die Seniorenklasse umgeschrieben wurden, sofern sie die Kriterien der Kaderrichtlinien erfüllen. | |
hoch | (8) | Der aktuelle Bundeskader wird zum 15.10. eines Jahres in den offiziellen Mitteilungsorganen des DMV veröffentlicht. |
8. | Inkrafttreten Diese Senioren-Kaderrichtlinien treten am 27.09.2009 durch Beschluss des DMV-Präsidiums in Kraft. | |
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