BESCHLUSS- UND FESTSTELLUNGSKATALOG (BFK)                                  
R 2  
             

Zu S 1 (Internationale Spielregeln)

Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage,
der ausschließlich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist.
Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar abzugrenzen. Ist die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Regeln.
Feststellung des Sportausschusses, 10/2007
Als Hilfsmittel im Sinne von Ziff. 13 Abs. 1 gelten auch mp3-Player und andere Musikabspielgeräte und sind somit verboten.
Feststellung der Sportwarte-Vollversammlung, 01/2008
Zu S 14 (Normungsbestimmungen Minigolf Open Standard)
Befinden sich auf einer MOS-Anlage Bahnen eines anderen normierten Bahnensystems, so gelten für diese Bahnen deren
spezielle Normungsbestimmungen.
Feststellung der Sportwarte-Vollversammlung, 01/2008












                         alle Rechte  Design: bei  MGC_wertheim e.V & Texte: bei  Deutscher Minigolfverband (DMV)