FUNKTIONS- UND AUFGABENPROGRAMM PRÄSIDIUM


R1        
    
    Präsident/in
Vizepräsident/in Spitzensport
Vizepräsident/in Breitensport
Schatzmeister/in
Sportwart/in
Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit
Seniorenreferent/in
Gleichstellungsbeauftragte/r
Vorsitzende/r der Minigolfsport Jugend
Allgemeine Verwaltungsrichtlinien









1







hoch


Das DMV-Präsidium legt gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung folgende Richtlinien für die Aufgabenverteilung im Präsidium fest:


1. Präsident/in
(1) Repräsentant des DMV nach innen und außen.
(2) Koordination des Arbeitsablaufes im Präsidium, mit der Geschäftsstelle, den Ausschüssen und allen weiteren DMV-Funktionären.
(3) Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Präsidiums und der Bundesversammlung.
(4) Weisungsbefugnis für das Personal der Geschäftsstelle.
(5) Vertretung des DMV bei folgenden Organisationen: DSB, BMI, BVA, NOV, WMF, EMF und allen weiteren Organisationen, mit denen der  
      DMV in Kontakt steht.
(6) Beantragung und Abrechnung der HFK-Mittel beim BVA.
(7) Kontakt- und Koordinationsstelle gegenüber EMF und WMF.

 2









hoch


2. Vizepräsident/in Spitzensport

(1) Enge Zusammenarbeit mit dem DMV-Sportdirektor/der Sportdirektorin in Fragen des Spitzensports
     und der Jahresplanungsmaßnahmen mit entsprechender Weisungsbefugnis.
(2) Leitende Überwachung des Spitzensportbereiches und Weisungsbefugnis für Verbandsarzt/
     Verbandsärztin, Sportphysiotherapeut/in und alle berufenen Trainer, Fachtrainer und Fachbetreuer.
(3) Vorsitz im Bundesausschuss Spitzensport und in der Arbeitstagung Spitzensport.
(4) Organisation, Durchführung und Leitung von Kadermaßnahmen in Abstimmung mit den Bundestrainern/innen.
(5) Vorbereitung und Chef de Mission für die Internationalen Meisterschaften des Nationalteams der Damen und Herren.
(6) Vorbereitung, Überwachung und Abrechnung der Jahresplanungsmaßnahmen unter strenger Beachtung der Richtlinien des DSB / BMI / BVA.
(7) Beantragung und Abrechnung der JP-Mittel und der Trainer-Mittel beim BVA.
(8) Bearbeitung oder Koordination aller Kaderangelegenheiten nach innen und außen.
(9) Koordination aller Dopingangelegenheiten nach den Nada-Richtlinien in Abstimmung mit dem Dopingbeauftragten und in Kommunikation
     mit der Nada.
(10) Aktualisierung und Fortschreibung des DMV-Strukturplans in Zusammenarbeit mit den Bundestrainern unter Einbringung
     der aktuellen DSB-Konzeptionen.
(11) Fortschreibung der DMV-Trainerkonzeption und Weichstellung für die Ausbildungsinhalte der Kaderlehrgänge.
(12) Enge Kooperation mit dem Referenten/der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit zur Nutzung der imagebildenden Komponenten des Spitzensports.
(13) Vertretung beim DSB in Sachen Spitzensport.



 3









hoch


3. Vizepräsident/in Breitensport

(1) Leitende Überwachung des Breiten- und Freizeitsportbereiches.
(2) Vorsitz im Bundesausschuss Breitensport und in der Arbeitstagung Breitensport.
(3) Weisungsbefugnis für Personal der Geschäftsstelle, das sich gemäß Stellenbeschreibung mit Breitensport beschäftigt.
(4) Koordination und Absprache des Bereiches Breiten- und Freizeitsport mit dem 2.Vorsitzenden (Breitensport) der DMJ.
(5) Planung, Durchführung und Analyse von Maßnahmen zur Ausbreitung und Popularisierung des Minigolfsports.
(6) Unterstützung dieser Maßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Referenten/ der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit.
(7) Kontaktpflege und Vorbereitung von Breitensportterminen mit den zuständigen Stellen des DSB.
(8) Erarbeitung sowie direkte und indirekte Verteilung von Beratungsmaterial und Broschüren zur weiteren Verbreitung des Minigolfsports.
(9) Vertretung beim DSB in Sachen Breitensport.


 4









4. Schatzmeister/in

(1) Führung der Finanzgeschäfte unter Beachtung der Finanz- und Beitragsordnung.
(2) Etatplanung in Abstimmung mit dem Präsidium und weiteren DMV-Funktionären.
(3) Laufende Soll-/Ist-Überwachung mit entsprechender Berichterstattung im Präsidium.
(4) Archivierung und Überwachung des Inventars.
(5) Erarbeitung und Vorlage einer mittel- und langfristigen Finanzplanung im Zusammenwirken mit dem Präsidium.
(6) Erschließung von Finanzierungsquellen zusammen mit Präsidium und Marketing-Ausschuss.


 5









hoch


5. Sportwart/in

(1) Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Sportausschusses und der Sportwartevollversammlung.
(2) Überwachung des Sportverkehrs im Rahmen der bestehenden Ordnungen.
(3) Organisation der Deutschen Meisterschaften, des DMV-Pokals, des Bundesländervergleichskampfes
     und des überregionalen Ligenspielbetriebs.
(4) Entscheidungs- und Weisungsbefugnis für Passangelegenheiten und Überwachung der Passzentrale.
(5) Aufstellung und Überwachung des Bundesterminplans.
(6) Abwicklung des Turniergenehmigungsverfahrens.
(7) Koordination der Aufgabenbereiche der Mitglieder des Sportausschusses.
(8) Klärung von Regelfragen in Zusammenarbeit mit dem Lehrwart/der Lehrwartin

 6






hoch


6. Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit

(1) Leitende Überwachung des Bereiches Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Vorsitz im Bundesausschuss Öffentlichkeitsarbeit und in der Arbeitstagung Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Beratung der Präsidiumsmitglieder und der übrigen Funktionäre in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit.
(4) Aufbau von Medienverteilern mit Ansprechpartnern und Kontaktpflege.
(5) Koordination von Fernseh- und Rundfunkübertragungen unter Beachtung des Fernsehrahmenvertrages
     in Zusammenarbeit mit den Ausrichtern.
(6) Entscheidungs- und Weisungsbefugnis für die Herausgabe der Verbandszeitschrift „Minigolf Magazin“
     und Überwachung der Redaktion.
(7) Ausarbeitung von Strategien mit Experten und Agenturen für eine kontinuierliche und optimierte Medienarbeit.
(8) Langfristige Erstellung einer DMV-Dokumentation.
(9) Vertretung beim DSB in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Fernsehrahmenvertrag.

 7






hoch


7. Seniorenreferent/in

(1) Leitende Überwachung des Bereiches Seniorensport.
(2) Vorsitz im Bundesausschuss Seniorensport und in der Arbeitstagung Seniorensport.
(3) Organisation, Durchführung und Leitung von Kadermaßnahmen in Abstimmung mit dem Senioren-Bundestrainer/
     der Senioren-Bundestrainerin.
(4) Vorbereitung und Chef de Mission für die Internationalen Meisterschaften des Nationalteams der Senioren und Seniorinnen.
(5) Organisation der Deutschen Seniorenmeisterschaften und des Seniorencups.
(5) Bearbeitung oder Koordination aller Kaderangelegenheiten für Seniorensportler nach innen und außen.
(6) Vertretung beim DSB in Sachen Seniorenarbeit.

 8



8. Gleichstellungsbeauftragte/r

(1) Sicherstellung der Verankerung gleichberechtigter Bezeichnungen für männliche und weibliche Funktionsträger
      in der Satzung, in allen Ordnungen und in der Korrespondenz.
(2) Situationsanalyse und Erstellung einer mittel- und langfristigen Konzeption zur Umsetzung von Gender Mainstreaming.
(3) Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Gender Mainstreaming.
(4) Intensive Kontaktpflege zu Funktionären der Landesverbände, die sich mit der Thematik Gleichstellung beschäftigen.
(5) Vertretung beim DSB für den Bereich der Gleichstellungsfragen.


 9


hoch






9. Vorsitzende/r der Minigolfsport Jugend

(1) Die grundsätzlichen Aufgaben ergeben sich aus der Jugendordnung der DMJ.
(2) Der Vorstand der DMJ beschließt ein eigenes Funktions- und Aufgabenprogramm für seine Vorstandsmitglieder,
     die im Einklang mit der Satzung und den Ordnungen des DMV steht.
(3) In Fragen des Spitzensport ist eine intensive Zusammenarbeit mit dem Sportdirektor/der Sportdirektorin,
     dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Spitzensport und dem Bundestrainer/der Bundestrainerin erforderlich.

 10






hoch


10. Allgemeine Verwaltungsrichtlinien

(1) Die Präsidiumsmitglieder arbeiten in ihrem Aufgabenbereich selbständig und eigenverantwortlich.
(2) Kann ein Präsidiumsmitglied vorübergehend oder dauerhaft seinen Aufgabenbereich nicht oder nicht mehr erfüllen,
     entscheidet der Präsident/die Präsidentin oder im Verhinderungsfalle die beiden Vizepräsidenten/innen darüber,
     wer dessen/deren Aufgabengebiet aus den Reihen des Präsidiums übernimmt.
(3) Alle wesentlichen Vorgänge werden allen Präsidiumsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.
(4) Durch permanente Kommunikation, Kontaktpflege und Information wird die Transparenz sichergestellt.
(5) Unverzichtbarer Bestandteil der Präsidiumsarbeit ist die Loyalität gegenüber den Präsidiumskollegen und das Respektieren
     und Mittragen von Mehrheitsentscheidungen. Persönliche Auseinandersetzungen sind nach Möglichkeit
     durch persönliche Kontaktaufnahme beizulegen.
(6) Bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen sind die anderen Präsidiumsmitglieder und die Geschäftsstelle darüber zu informieren.
(7) Den Präsidiumsmitgliedern steht eine Aufwandsentschädigung im Rahmen des von der Bundesversammlung
     beschlossenen Etats zu. Für Spesenabrechnungen gilt die Finanz- und Beitragsordnung des DMV in Verbindung
     mit dem Bundesreisekostengesetz.


hoch




alle Rechte  Design: bei  MGC_wertheim e.V & Texte: bei  Deutscher Minigolfverband (DMV)