GENERALAUSSCHREIBUNG FÜR DEN DMV-POKAL


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  Allgemeines
Veranstalter
Ausrichter der Punktspiele
Leitende und beaufsichtigende Verbandsinstanzen
Austragungstage und –orte
Art der Wettkämpfe - Teilnahmeberechtigung
Mannschaftszusammensetzung

Qualifikation - Auslosung
Wertung
Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellung
Zusammenstellung der Spielergruppen
Startzeit
Fertigstellung der Anlage zum Training
Turnierleitung bei Pokalspielen

Schiedsgericht
Startgebühren - Platznutzungskosten
Meldungen
Ehrenpreise
Ergebnismeldung
Proteste und Einsprüche
Sonstiges









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1 Allgemeines

Der Deutsche Minigolfsport Verband veranstaltet einen Pokalwettbewerb für Vereinsmannschaften mit Pokalrunden
nach dem K.O.-System. Er dient der Ermittlung des Deutschen Pokalsiegers im Minigolfsport.




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2. Veranstalter

Veranstalter ist der Deutsche Minigolfsport Verband e.V. (DMV).



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3. Ausrichter der Punktspiele

(1) Ausrichter des „Final-Four“-Turniers (Halbfinal- und Finalspiele) ist der DMV.
(2) Alle übrigen Pokalspiele werden vom jeweiligen Verein, dem aufgrund der Auslosung das Heimrecht zusteht, ausgerichtet.



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4. Leitende und beaufsichtigende Verbandsinstanzen

(1) Für den Spielbetrieb auf regionaler Ebene ist der Landessportwart des jeweiligen Landesverbandes zuständige Verwaltungsinstanz
und der DMV-Sportwart die zuständige beaufsichtigende Instanz.

(2) Für den Spielbetrieb auf überregionaler Ebene ist der DMV-Sportwart oder ein von ihm beauftragter Sachbearbeiter
zuständige Verwaltungsinstanz und der DMV-Sportausschuss die zuständige beaufsichtigende Instanz.
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5. Austragungstage und –orte

(1) Der DMV-Pokal erstreckt sich über drei Kalenderjahre, beginnend in einem Jahr mit ungerader Jahreszahl. Im dritten
Jahr beginnt bereits der nächstfolgende Wettbewerb.

(2) Im ersten Jahr finden Pokalspiele auf regionaler Ebene statt. Dabei werden so viele Runden ausgetragen, wie zur Ermittlung
der für die überregionalen Pokalspiele qualifizierten Mannschaften erforderlich sind. Die Stichtage für den Abschluss
der regionalen Runden sind vom zuständigen Landessportwart so festzulegen, dass am 31.12. des ersten Jahres
die qualifizierten Vereine feststehen. Eine Durchführung von regionalen Pokalspielen im zweiten Jahr ist nicht zulässig.

(3) Im zweiten Jahr finden Pokalspiele auf überregionaler Ebene wie folgt statt:
Zwischenrunde Stichtag:     15.06.
Achtelfinale Stichtag:           31.08.
Viertelfinale Stichtag:           31.10.
Die einzelnen Runden müssen bis zum jeweiligen Stichtag abgeschlossen sein.

(4) Im dritten Jahr findet das „Final-Four“-Turnier statt, in dessen Rahmen die Halbfinalspiele sowie die Finalspiele (Endspiel,
Spiel um Platz 3) ausgetragen werden. Das Turnier findet regelmäßig am Ostersamstag und Ostersonntag statt.

(5) Als genereller Spieltermin wird in jeder Runde der letzte Sonntag vor Ablauf des jeweiligen Stichtages festgesetzt, der
gemäß DMV-Rahmenterminplan nicht mit einem Pflichtspiel (DMV-Meisterschaften, Ligen-Punktspiele, LV-Ranglisten)
belegt ist. Fällt der Stichtag selbst auf einen solchen Sonntag, so ist dieser der generelle Spieltermin. Es steht den beteiligten
Vereinen jedoch frei, in gemeinsamer Absprache einen anderen Spieltermin zu vereinbaren, wobei jedoch der
jeweilige Stichtag nicht überschritten werden darf.

(6) Die zwischen den beteiligten Vereinen abgesprochenen Termine sind dem zuständigen Landessportwart (regionale
Ebene) bzw. dem DMV-Sportwart oder dem von ihm beauftragten Sachbearbeiter (überregionale Ebene) bis spätestens
14 Tage vor dem Termin mit dem Formblatt „Terminmeldung“ mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Spiel an
dem für die Runde geltenden generellen Spieltermin stattfinden soll.

(7) Tritt eine Mannschaft zu einem nach Abs. 6 gemeldeten Termin nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. Die
gegnerische Mannschaft ist für die nächste Runde qualifiziert. Treten beide Mannschaften nicht an, so scheiden auch
beide Mannschaften aus dem Wettbewerb aus.

(8) Austragungsort des „Final-Four“-Turniers ist regelmäßig das DMV-Minigolfsportzentrum in Bad Münder. Die DMVSportwartevollversammlung
kann nur in besonderen Ausnahmefällen einen anderen Austragungsort festlegen, der nicht
Heimanlage eines qualifizierten Vereins sein darf.

(9) Austragungsort aller übrigen Pokalspiele ist die Heimanlage des bei der Auslosung einer Pokal-Paarung zuerst gezogenen
Vereines. Auf das Heimrecht kann verzichtet werden.

(10) Die Heimanlage (einschl. Anlagensystem) ist mit der Meldung bekannt zu geben. Die gemeldete Heimanlage muss
nach den Bestimmungen des DMV bzw. der WMF für den Turnierbetrieb zugelassen sein und sich in einem turniergerechten
Zustand befinden.

(11) Wird die Heimanlage während des laufenden Wettbewerbs unbespielbar oder muss der Verein aus anderen Gründen
die Heimanlage wechseln, so muss die Ersatz-Heimanlage dasselbe Anlagensystem aufweisen. Abs. 10 Satz 2 gilt entsprechend.



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6. Art der Wettkämpfe - Teilnahmeberechtigung

(1) Es werden Mannschaftswettbewerbe für Vereinsmannschaften ausgetragen.

(2) Teilnahmeberechtigt sind alle dem DMV über ein Mitglied (Landesverband) angeschlossenen Vereine mit jeweils einer
Mannschaft.




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7. Mannschaftszusammensetzung

(1) Jede Mannschaft besteht aus fünf Spielern des Vereins aus mindestens drei Kategorien gemäß Ziffer 14 Abs. 1 der
internationalen Spielregeln.

(2) Jede/r Spieler/in gilt als der Kategorie zugehörig, der er/sie zum Zeitpunkt des Pokalspiels gemäß Ziffer 14 Abs. 2 der
internationalen Spielregeln angehört. Ziffer 14 Abs. 4 der internationalen Spielregeln sowie Ziffer 7 Abs. 2 Satz 2 der
DMV-Sportordnung finden insoweit keine Anwendung.

(3) Bei nicht vollzähligem Antritt einer Mannschaft ist deren Start möglich, sofern sich die angetretenen Spieler aus mindestens
drei Kategorien zusammensetzen. Jeder nicht angetretene Spieler wird als unterlegen gewertet.

(4) Pro Mannschaft ist ein/e Ersatzspieler/in zugelassen. Eine Auswechselung kann nur so erfolgen, dass sich die Mannschaft
auch nach der Auswechslung aus mindestens drei Kategorien zusammensetzt




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8. Qualifikation - Auslosung

(1) Für jede Pokal-Runde werden aus den für die betreffende Runde qualifizierten Vereinen Pokalspiel-Paarungen ausgelost,
wobei dem erstgezogenen Verein das Heimrecht zusteht. Die Auslosungen der einzelnen Runden müssen öffentlich,
möglichst bei größeren Veranstaltungen, erfolgen. Ort und Zeit der Auslosung sowie das Ergebnis der Auslosung
sind rechtzeitig in geeigneter Form bekannt zu geben.

(2) Für die Auslosung der 1. und 2. überregionalen Runde (Zwischenrunde und Achtelfinale) werden die Landesverbände in
2 Gruppen eingeteilt:
    Gruppe Nord: SHMV, HBV, MVBN, NBV, BVBB, BVSA
    Gruppe Süd: HBSV, MRP, SaarMV, BBS, WBV, BMV, BVS
Die Auslosung des Viertelfinales erfolgt gruppenübergreifend.

(3) Für die Zwischenrunde (1. überregionale Runde) qualifizieren sich je 16 Mannschaften der Gruppen Nord und Süd. Die
auf jeden Landesverband entfallenden Quoten richten sich nach der Anzahl der Meldungen in jedem Landesverband
und werden vom DMV-Sportwart dem Verhältnis entsprechend für jede Gruppe festgelegt.

(4) Die Anzahl der erforderlichen regionalen Runden und Spiele zur Ermittlung der für die Zwischenrunde qualifizierten
Mannschaften eines Landesverbandes werden vom zuständigen Landessportwart festgelegt (siehe Ziffer 5 Abs. 2).

(5) Für das Achtelfinale qualifizieren sich die 16 Sieger-Mannschaften der Zwischenrunde, je 8 der Gruppen Nord und Süd.

(6) Für das Viertelfinale qualifizieren sich die 8 Sieger-Mannschaften des Achtelfinales, je 4 der Gruppen Nord und Süd.

(7) Für das „Final-Four“-Turnier qualifizieren sich die 4 Sieger-Mannschaften des Viertelfinales.

(8) Die Auslosung des Halbfinales sowie die Reihenfolge für das Finale (der beiden Halbfinal-Sieger) und das vorausgehende
Spiel um den 3.Platz (der beiden Halbfinal-Verlierer) erfolgt am Vortag des ersten Austragungstages am Austragungsort
des „Final-Four“-Turniers.




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9. Wertung

(1) Jedes Pokalspiel wird über 3 Durchgänge ausgetragen.

(2) Gewertet wird nach dem Punkt-System, wobei jeder Spieler der einen Mannschaft gegen jeweils einen Spieler der gegnerischen
Mannschaft gewertet wird, mit dem er in einer Spielergruppe antritt.

(3) Der Gastverein eines Pokalspieles setzt für die Wertung jeden seiner Spieler gegen einen Spieler des Heimvereins
(Ausnahme: Halbfinale und Finale). Im Halbfinale und Finale wird das Setzen abwechselnd durchgeführt, wobei die
erstgeloste Mannschaft ihren ersten Spieler benennt, anschließend die zweitgeloste Mannschaft einen ihrer Spieler dagegen
setzt, dann ihrerseits ihren zweiten Spieler benennt usw..

(4) Für einen schlagbesseren (siegreichen) Spieler erhält dessen Mannschaft 2 Punkte, für einen schlagschlechteren (unterlegenen)
Spieler erhält dessen Mannschaft 0 Punkte, bei Schlaggleichheit (Unentschieden) beider gegeneinander
gewerteten Spieler erhalten deren Mannschaften jeweils 1 Punkt. Die so erzielten Punkte einer Mannschaft werden addiert.

(5) Gewinner des Pokalspieles und qualifiziert für die nächste Runde ist die Mannschaft mit den meisten Punkten. Bei
Punktgleichheit ist die Gastmannschaft für die nächste Runde qualifiziert (Ausnahme: Halbfinale und Finale). Im Halbfinale
und Finale entscheidet bei Punktgleichheit die Addition der Schlagzahlen über den Sieg. Bei Punkt- und Schlaggleichheit
entscheidet ein Stechen über den Sieg. Das Stechen ist Bestandteil des betreffenden Pokalspiels.

(6) Tritt eine Mannschaft nicht an, wird das Spiel mit 10:0 für die gegnerische Mannschaft gewertet.

(7) Abgebrochene Pokalspiele werden gewertet, sofern die beiden an einer Paarung beteiligten Mannschaften 2 Durchgänge
beendet haben. Anderenfalls ist das Spiel neu anzusetzen




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10. Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellung

(1) Für das Halbfinale und Finale sind die Mannschaftsaufstellungs-Formulare ausgefüllt jeweils spätestens 60 Minuten vor
Turnierbeginn bei der Turnierleitung zur abschließenden Vornahme des Setzvorganges gemäß Ziffer 9 Abs. 3 abzugeben

(2) Bei allen übrigen Pokalspielen hat der Heimverein sein Mannschaftsaufstellungs-Formular jeweils bis spätestens 60
Minuten vor dem Pokalspiel ausgefüllt bei der Turnierleitung abzugeben. Der Gastverein besitzt anschließend Einsichtrecht
in die Mannschaftsaufstellung des Heimvereins und hat sein Mannschaftsaufstellungs-Formular jeweils bis spätestens
30 Minuten vor dem Pokalspiel ausgefüllt bei der Turnierleitung abzugeben.



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11. Zusammenstellung der Spielergruppen

(1) Es wird in 2er-Spielergruppen gespielt.

(2) Bei allen Pokalspielen erfolgt die Zusammenstellung der Spielergruppen gemäß Ziffer 9 Abs. 3, wobei die Spieler der
jeweils erstgelosten Mannschaft im 1. Durchgang vorlegen.




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12. Startzeit

(1) Die Startzeiten für Halbfinale und Finale werden vom DMV-Sportwart bzw. dem von ihm benannten Sachbearbeiter
festgelegt und den beteiligten Vereinen rechtzeitig mitgeteilt.

(2) Die Startzeiten der übrigen Pokalspiele werden für jedes Pokalspiel zwischen den jeweils beteiligten Vereinen vereinbart.



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13. Fertigstellung der Anlage zum Training

(1) Die Sportanlage ist spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Pokalspiel zum Training fertig zu stellen.

(2) Am jeweiligen Spieltag ist die Anlage spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn spielbereit zu halten.




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14. Turnierleitung bei Pokalspielen

(1) Die Turnierleitung bei Halbfinale und Finale ist durch den DMV-Sportwart oder einen von ihm beauftragten lizenzierten
Turnierleiter zu übernehmen.
(2) Die Turnierleitung bei den übrigen Pokalspielen ist durch einen vom jeweiligen Heimverein zu benennenden lizenzierten
Turnierleiter zu übernehmen.



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15. Schiedsgericht

(1) Das Schiedsgericht wird vor jedem Pokalspiel durch Aushang bekannt gegeben.

(2) Für alle Pokalspiele mit Ausnahme von Halbfinale und Finale gilt: Sofern Schiedsrichter aus am betreffenden Pokalspiel
nicht beteiligten Vereinen nicht zur Verfügung stehen, ist der Oberschiedsrichter jeweils vom Gastverein zu stellen.

(3) Für das Halbfinale und Finale ist vom DMV-Sportwart bzw. dem von ihm benannten Sachbearbeiter ein spielfreier Oberschiedsrichter
eines nicht am Turnier beteiligten Vereins zu benennen.




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16. Startgebühren - Platznutzungskosten

(1) Für die Teilnahme am DMV-Pokal werden keine Startgebühren erhoben.
(2) Evtl. anfallende Platznutzungskosten für das „Final-Four“-Turnier trägt der DMV. Evtl. anfallende Platznutzungskosten
für eines der übrigen Pokalspiele trägt der jeweilige Heimverein.




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17. Meldungen

(1) Die Meldungen sind von den Vereinen bis zum 15.01. des ersten Pokaljahres beim jeweils zuständigen Landessportwart
schriftlich einzureichen, sofern ein Landesverband für seinen Zuständigkeitsbereich nicht einen früheren Termin
festgelegt hat. Mit der Meldung ist die Heimanlage mit Angabe des Bahnensystems anzugeben.

(2) Die Landessportwarte leiten eine Zusammenstellung der Meldungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich bis zum 31.01.
des ersten Pokaljahres an den DMV-Sportwart weiter.

(3) Der DMV-Sportwart teilt den Landessportwarten bis zum 15.02. die Aufteilung der Quoten gemäß Ziffer 8 Abs. 3 mit.

(4) Der hieraus resultierende Spielplan für die regionalen Runden bis zur Ermittlung der für die Zwischenrunde qualifizierten
Mannschaften, einschl. der gesetzten Stichtage, ist dem DMV-Sportwart von den Landessportwarten bis zum 15.03. zur
Kenntnis zu übermitteln.




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18. Ehrenpreise

(1) Die Sieger-Mannschaft (DMV-Vereinspokal-Sieger) erhält einen Ehrenpreis. Die Mitglieder der Sieger-Mannschaft (einschließlich
Ersatzspieler) erhalten jeweils eine Medaille in Gold.

(2) Die zweit- und die drittplazierte Mannschaft erhalten je einen Ehrenpreis. Deren Mannschaftsmitglieder (einschließlich
Ersatzspieler) erhalten jeweils eine Medaille in Silber bzw. Bronze.

(3) Die viertplazierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis.

(4) Die Übergabe der Ehrenpreise erfolgt im Rahmen einer Siegerehrung unmittelbar im Anschluss an das Finale auf der
Sportanlage.




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19. Ergebnismeldung

(1). Die Ergebnisse der regionalen Pokalrunden sind vom jeweiligen Heimverein auf den vorgeschriebenen Formblättern bis
spätestens drei Werktage nach dem jeweiligen Pokalspiel beim zuständigen Landessportwart einzureichen oder per elektronischer Post zu übermitteln.

(2) Die Ergebnisse der überregionalen Pokalrunden (ausgenommen Halbfinale und Finale) sind vom jeweiligen Heimverein
auf den vorgeschriebenen Formblättern bis spätestens drei Werktage nach dem jeweiligen Pokalspiel beim DMVSportwart
einzureichen oder per elektronischer Post zu übermitteln.

(3) Trifft die Ergebnismeldung nicht fristgerecht ein, werden beide an dem betreffenden Pokalspiel beteiligte Mannschaften
disqualifiziert und scheiden aus dem Wettbewerb aus.



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20. Proteste und Einsprüche

(1) Proteste gegen Schiedsrichter- oder Oberschiedsrichter-Entscheidungen sind vom Mannschaftsführer der betreffenden
beteiligten Mannschaft bis spätestens 10 Minuten nach Ende eines Pokalspieles bei der Turnierleitung in einfacher
schriftlicher Form einzureichen und durch das zuständige Schiedsgericht an Ort und Stelle unmittelbar nach Spielende
zu verhandeln. Der Schiedsgerichts-Beschluss ist dem Protestierenden und dem Turnierleiter umgehend mitzuteilen.
Außerdem ist zusätzlich eine Mitteilung an den zuständigen Landessportwart und den DMV-Sportwart zu geben.

(2) Über Einsprüche gegen Schiedsgerichts-Entscheidungen (als erste Berufungsinstanz) sowie über andere Einsprüche
(als erste Instanz) entscheidet bei Pokalspielen der regionalen Runden DMV-Sportwart, bei Pokalspielen auf überregionaler
Ebene der DMV-Sportausschuss.

(3) Ein solcher Einspruch ist durch den betreffenden Verein in begründeter schriftlicher Form beim zuständigen Landessportwart
(bei Pokalspielen der regionalen Runden) bzw. beim DMV-Sportwart (bei Pokalspielen auf überregionaler Ebene)
einzulegen, der den Einspruch an die jeweils zuständige Instanz weiterzuleiten hat. Die Einspruchsfrist beträgt eine
Woche nach Bekanntmachung des Schiedsgerichts-Beschlusses bzw. nach dem Ereignis, auf das sich der Einspruch bezieht.

(4) Die Einspruchs-Gebühr beträgt 25,00 EUR und ist vom betreffenden Verein auf das Konto des DMV zu überweisen. Bei
Nichtzahlung der Einspruchs-Gebühr wird der Einspruch nicht behandelt. Wird dem Einspruch stattgegeben, so wird die
Einspruchs-Gebühr zurückerstattet; wird der Einspruch abgelehnt, so ist die Einspruchs-Gebühr verfallen.

(5) Die Entscheidung über einen Einspruch ist umgehend nach Beschlussfassung in schriftlicher Form allen von der Entscheidung
betroffenen Stellen zuzuleiten.




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21. Sonstiges

(1) Im Übrigen gelten die internationalen Spielregeln und die Sportordnung des DMV samt Zusatz- und Durchführungsbestimmungen.

(2) Die Anti-Doping-Bestimmungen des DMV, insbesondere die Anti-Doping-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung,
werden mit der Teilnahmemeldung als verbindlich anerkannt. Jede/r Teilnehmer/in (Spieler/in, Schiedsrichter/in und
sonstige Turnierfunktionäre) ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich und hat die Konsequenzen
bei Verstößen zu tragen.






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