GENERALAUSSCHREIBUNG FÜR BUNDESLÄNDERVERGLEICHSKÄMPFE |
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1 Allgemeines (1) Der Deutsche Minigolfsport Verband veranstaltet Bundesländer-Vergleichskämpfe (BLVK) für Landesverbands Auswahlmannschaften. (2) Bundesländer-Vergleichskämpfe werden ausgetragen für 1. Jugend-Mannschaften (Jugend-Länderpokal) 2. Mannschaften der allgemeinen Klasse Damen/Herren 3. Senioren-Mannschaften (Senioren-Cup) (3) Veranstalter ist in allen Fällen der Deutsche Minigolfsport Verband e.V., für den Jugend-Länderpokal vertreten durch die DMJ. (4) Verantwortlicher Sachbearbeiter ist 1. für den Jugend-Länderpokal der DMJ-Sportwart 2. für den Bundesländer-Vergleichskampf der allgemeinen Klasse der DMV-Sportwart 3. für den Senioren-Cup der DMV-Seniorenreferent (5) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausrichtung wird von der zuständigen DMV-Sportwartevollversammlung an den Landesverband übertragen, in dessen Bereich der BLVK stattfinden. Der ausrichtende Landesverband ist insbesondere auch für die ordnungsgemäße finanzielle Durchführung verantwortlich. Der nach Abs. 4 zuständige Sachbearbeiter hat jedoch das Recht, in den Ablauf der Dinge einzugreifen, wenn es ihm erforderlich erscheint. (6) Der Ausrichter hat den BLVK eigenverantwortlich zu finanzieren. Die Startgelder, welche in der DMV-Finanzordnung festgesetzt sind, erhält der Ausrichter. Im Startgeld enthalten sind die Trainingsgebühren für das offizielle Training und die Kosten für Eröffnungs- und Abschlussabend. Der Veranstalter (DMV) ist vom finanziellen Risiko ausgenommen. (7) Die Termine für die BLVK werden von der DMV-Sportwartevollversammlung mindestens ein Jahr im Voraus verbindlich festgelegt. (8) Bewerbung auf Ausrichtung 1. Die Bewerbung des im Veranstaltungskalender vorgesehenen ausrichtenden Landesverbandes muss spätestens am 31.10. zwei Jahre vor dem Veranstaltungsjahr beim nach Abs. 4 zuständigen Sachbearbeiter schriftlich vorliegen. Bei einer Absage des vorgesehenen Landesverbandes wird die Veranstaltung allgemein zur Bewerbung ausgeschrieben. 2. Für jede vorgeschlagene Sportanlage muss der betreuende Verein benannt werden. 3. Das schriftliche Einverständnis der Platzeigentümer ist beizufügen. In dem Einverständnis muss die Zusage enthalten sein, die betreffenden Sportanlagen für mindestens 4 Tage vor dem BLVK für den öffentlichen Spielbetrieb bis mindestens 18 Uhr zu sperren. 4. Der Bewerbung beizufügen sind u.a. ein Ablaufplan, Fotos der Anlagen und Hotelverzeichnisse 5. Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass sich die ihm in Obhut gegebene Anlage spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin in einwandfreiem, turniergerechtem Zustand befindet und in diesem Zustand bis zum Abschluss der Veranstaltung bleibt. 6. Außerdem hat der Ausrichter für die erforderlichen Helfer auf der Anlage während der Veranstaltung zu sorgen und für die vorbereitenden Organisationsarbeiten geeignete Personen zur Verfügung zu stellen. (9) Doping-Kontroll-Station Entsprechende beschilderte Räumlichkeiten mit dem notwendigen Inventar sind zur Verfügung zu halten. Dazu zählen: - Toilette mit Vorraum als Arbeitsraum, abschließbar - saubere Arbeitstische, belegt mit Papiertischdecken, 3 Stühle - separater Stromanschluss über Steckdose - Kühlschrank (am besten abschließbar, oder mit einem Schloss versehen) - Warteraum mit mehreren Stühlen - Getränke (alle Softgetränke außer Cola), kleine Flaschen mit Trinkbechern Der Ausrichter ist gehalten, den eingesetzten Mitarbeitern jedwede Unterstützung für ihre Aufgabe zu gewähren. Den Anti-Doping-Kontrolleuren sind geeignete Mitarbeiter als Athletenbegleiter/innen (Chaperones) – mindestens vier und zur Hälfte Frauen – zur Verfügung zu stellen. Über den Anti-Doping-Beauftragten des DMV ist direkt Kontakt aufzunehmen zu den eingesetzten Vertretern und Kontrolleuren. (10) Gemäß Beschlussfassung der DMV-Bundesversammlung 2002 liegen die Vermarktungs- und Medienrechte für nationale Großveranstaltungen grundsätzlich beim DMV als Veranstalter. Geplante Eigeninitiativen sind absolut erwünscht, aber mit dem DMV-Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und der DMV-Geschäftsstelle zu koordinieren. Der DMV tritt die Vermarktungsrechte in der jeweils zum Zeitpunkt der Vergabe der Maßnahme gültigen Fassung an die Ausrichter ab. |
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2. Art der Wettkämpfe - Teilnahmeberechtigung (1) Es werden Mannschaftswettbewerbe für Landesverbands-Auswahlmannschaften ausgetragen. (2) Teilnahmeberechtigt sind alle dem DMV angeschlossenen Landesverbände mit jeweils maximal zwei Mannschaften. (3) Zusätzlich als Einzelspieler/innen teilnahmeberechtigt sind alle DMV-Kaderspieler/innen der ausgeschriebenen Kategorien, die nicht in den Landesverbandsmannschaften eingesetzt werden. |
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3. Mannschaftszusammensetzung (1) Jede Mannschaft besteht aus fünf Spielern des Landesverbandes, mindestens ein/e Spieler/in jedes Geschlechts. (2) Die Mannschaften werden aus Spieler/innen folgender Kategorien gebildet: Jugend-Länderpokal: Schw, Schm, Jw, Jm Bundesländer-Vergleichskampf der allgemeinen Klasse: D, H Senioren-Cup: Sw1, Sw2, Sm1, Sm2 (3) Jede/r Spieler/in gilt als der Kategorie zugehörig, der er/sie zum Zeitpunkt des BLVK gemäß Ziffer 14 Abs. 2 der internationalen Spielregeln angehört. Ziffer 14 Abs. 4 der internationalen Spielregeln findet Anwendung, nicht jedoch Ziffer 7 Abs. 2 Satz 2 der DMV-Sportordnung. (4) Pro Mannschaft sind zwei Ersatzspieler/innen zugelassen, jedoch ist nur eine einmalige Auswechslung zulässig. Eine Auswechselung kann nur so erfolgen, dass sich die Mannschaft auch nach der Auswechslung gemäß Abs. 1 zusammensetzt. |
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4. Austragungsart (1) Bundesländer-Vergleichskämpfe werden grundsätzlich auf zwei Anlagen verschiedener Bahnensysteme gespielt. Aus diesem Grunde kommen für die Durchführung in erster Linie Minigolfzentren als Austragungsorte in Betracht. (2) Es werden jeweils vier Durchgänge auf jeder Anlage ausgetragen. Bei Austragung in einem Minigolfzentrum werden Kombi-Runden, d.h. mit Anlagenwechsel nach jedem Durchgang, gespielt. (3) Der BLVK wird an zwei Tagen (Freitag und Samstag) ausgetragen. . |
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5. Zusammenstellung der Turnier- und Spielergruppen (1) Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften kann eine Aufteilung in zwei möglichst gleich große Turniergruppen erfolgen. (2) Es wird grundsätzlich in 3er-Spielergruppen gespielt. (3) Die Zugehörigkeit zu einer Turniergruppe sowie die Startreihenfolge der Mannschaften und der Einzelspieler werden für den ersten Turniertag ausgelost. Am zweiten Turniertag wird in umgekehrter Reihenfolge der Platzierung des ersten Turniertages gesetzt. (4) Die Reihenfolge der Spieler/innen innerhalb einer Mannschaft richtet sich nach der Position in der Mannschaftsaufstellung. (5) Ersatzspieler/innen starten nach den Mannschaftsspieler/innen; Einzelspieler/innen starten nach den Ersatzspieler/innen. (6) Bei Auswechslungen am ersten Turniertag oder bis 60 Minuten vor Beginn des zweiten Turniertages erfolgt eine Umbesetzung der betroffenen Spielergruppen für den zweiten Turniertag. Im Übrigen haben Auswechslungen keine Auswirkung auf die Zusammenstellung der Spielergruppen. |
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6. Startzeit / Einspielzeit (1) Startzeit ist an beiden Turniertagen jeweils um 9 Uhr, soweit dies in der Ausschreibung nicht anders festgelegt ist. (2) An jedem Turniertag ist die Anlage spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn spielbereit zu halten. Die Einspielzeit endet 15 Minuten vor Turnierbeginn. (3) Zu Beginn jedes Durchgangs steht jeder Spielergruppe an Bahn 1 eine Einspielzeit von einer Minute zur Verfügung. |
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7. Fertigstellung der Anlage zum Training (1) Die Sportanlage ist spätestens zwei Wochen vor dem ersten Turniertag zum Training fertig zu stellen. |
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8. Turnierleitung (1) Gesamtturnierleiter ist der gemäß Ziffer 1 Abs. 4 zuständige Sachbearbeiter des DMV. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise an einen Vertreter delegieren. (2) Die Platzturnierleitung wird vom ausrichtenden Landesverband bzw. Verein gestellt. |
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9. Jury (1) Die Jury besteht aus dem Gesamtturnierleiter (siehe Ziffer 8), der den Vorsitz führt, dem amtierenden Oberschiedsrichter und je einem Beauftragten der beteiligten Landesverbände. (2) Die Mitglieder der Jury (oder deren Vertreter) müssen während des Wettkampfes vollzählig erreichbar sein. |
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10. Schiedsgericht (1) Das Schiedsgericht besteht aus einem spielfreien Oberschiedsrichter und zwei bis vier Schiedsrichtern, von denen mindestens zwei ebenfalls spielfrei sein sollen. (2) Für die Benennung der Mitglieder des Schiedsgerichts ist der ausrichtende Landesverband in Zusammenwirken mit dem Gesamtturnierleiter verantwortlich. (3) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein Mitglied des Schiedsgerichts auch während des offiziellen Trainings anwesend ist. |
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11. Organisationsausschuss (1) Der ausrichtende Landesverband hat einen Organisationsausschuss zu bilden. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist die verantwortliche Kontaktperson zum DMV. Der nach Ziffer 1 Abs. 4 zuständige Sachbearbeiter ist über die Zusammensetzung zu unterrichten. |
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12. Startgebühren (1) Die Höhe der Startgebühren ist den entstehenden Aufwendungen anzupassen und wird auf Vorschlag der DMVSportwartevollversammlung, für den Jugend-Länderpokal der DMJ-Vollversammlung, von der DMVBundesversammlung festgesetzt. (2) Die Startgebühren sind entsprechend der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer/innen bzw. Mannschaften spätestens 2 Wochen vor dem ersten Turniertag auf das in der Ausschreibung veröffentlichte Konto des Ausrichters zu überweisen. Mannschaften und Einzelspieler/innen, für die keine Startgebühren eingezahlt wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. |
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13. Meldungen (1) Die verbindliche Meldung von Mannschaften und Einzelspieler/innen (Anzahl) ist von den Landesverbänden spätestens 3 Monate vor dem ersten Turniertag beim gemäß Ziffer 1 Abs. 4 zuständigen DMV-Sachbearbeiter schriftlich einzureichen. Mit der Meldung ist der Vertreter des Landesverbandes in der Jury bekannt zu geben. (2) Die namentliche Meldung und Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellung einschließlich des Auswechselberechtigten muss bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor dem ersten Turniertag bei der Platzturnierleitung erfolgen. Mit der Meldung ist außerdem bekannt zu geben, welche Spieler/innen Spielerleichterungen beanspruchen dürfen. (3) Änderungen in der Mannschaftsaufstellung können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden, jedoch nur bis 18 Uhr einen Tag vor dem ersten Turniertag. |
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14. Ehrenpreise (1) Die Mitglieder der Sieger-Mannschaft (einschließlich Ersatzspieler) erhalten jeweils eine Medaille in Gold. (2) Die Mannschaftsmitglieder (einschließlich Ersatzspieler) der zweit- und die drittplazierten Mannschaften erhalten jeweils eine Medaille in Silber bzw. Bronze. (3) Die Medaillen werden zentral vom DMV beschafft und an den Ausrichter verrechnet. (4) Die drei Erstplatzierten in den Einzelwertungen für männliche und weibliche Spieler erhalten einen Ehrenpreis. (4) Die Übergabe der Medaillen erfolgt im Rahmen einer Zeremonie unmittelbar nach Abschluss des Turniers auf der Sportanlage. Die offizielle Siegerehrung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Abschlussfeier |
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15. Sonstiges (1) Im Übrigen gelten die internationalen Spielregeln und die Sportordnung des DMV samt Zusatz- und Durchführungsbestimmungen. (2) Die Anti-Doping-Bestimmungen des DMV, insbesondere die Anti-Doping-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung, werden mit der Teilnahmemeldung als verbindlich anerkannt. Jede/r Teilnehmer/in (Spieler/in, Schiedsrichter/in und sonstige Turnierfunktionäre) ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich und hat die Konsequenzen bei Verstößen zu tragen. (3) Für jeden BLVK ist eine gesonderte Ausschreibung herauszugeben, die ggf. weitere Einzelheiten festlegt. |
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