GENERALAUSSCHREIBUNG ÜBERREGIONALE LIGEN


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  Allgemeines
Veranstalter
Ausrichter der Punktspiele
Leitende und beaufsichtigende Verbandsinstanzen
Ligenbezeichnung und Ligeneinteilung
Ligenzusammensetzung
Austragungstage und -orte
Art der Wettkämpfe
Einsatzbeschränkungen
Austragungsart
Wertung
Startzeit
Spielergruppenstärke
Zusammenstellung der Spielergruppen
Fertigstellung der Anlage zum Training
Turnierleitung
Schiedsgericht
Startgebühren - Platznutzungskosten
Protokollabgabe
Meldungen
Ehrenpreise
Wertung bei Nichtantritt
Gestrichen

Gestrichen
Ergebnislisten
Ersatzspieler und Einzelspieler
Abstieg und Mannschaftsrückzug
Qualifikation und Aufstieg
Aufstiegsspiel
Strafbestimmungen
Verteiler für den Schriftverkehr
gestrichen
Besondere Bestimmungen
Sonstiges






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1 Allgemeines

(1) Der Deutsche Minigolfsport Verband veranstaltet Punktspiele auf drei überregionalen Ebenen (1. Bundesliga sowie - jeweils aufgeteilt in mehrere         Liga-Gruppen - 2. Bundesliga und Regionalliga).

(2) Diese Punktspiele dienen der Ermittlung des Deutschen Mannschaftsmeisters (der Damen-Mannschaften und der Her-ren-Mannschaften) und der       Meister der jeweiligen Liga(-Gruppe) sowie der Ermittlung von Aufsteigern bzw. Aufstiegs-spiel-Teilnehmern und Absteigern im Rahmen der               jeweiligen Liga(-Gruppe).

(3) Für die Sieger der Ligen gilt: Der Sieger der 1. Bundesliga ist Deutscher Mannschaftsmeister (Damen bzw. Herren). Die Sieger aller anderen Ligen       sind Meister ihrer Liga.

(4) Voraussetzung für die Teilnahme am überregionalen Ligenspielverkehr sind
      a) mindestens ein lizenzierter Übungsleiter/Trainer, der im Sinne dieser Bestimmungen nur für einen Verein im über-regionalen Ligenspielverkehr               tätig sein kann,
      b) das Vorhandensein einer Jugendabteilung im Verein gemäß Vereinssatzung bzw. Jugendordnung (u.a. von den ju-gendlichen Mitgliedern                       gewählte Jugendvertreter, eigene Jugendkasse).

(5) Die in Abs. 4 genannten Voraussetzungen müssen zum in Ziffer 20 Abs. 1 genannten Termin erfüllt sein. Verantwortlich für die Überprüfung sind
      zu a) der/die DMV-Lehrwart/in,
      zu b) der/die Vorsitzende der DMJ.
            Die Entscheidung über eine Nichtzulassung ist den betreffenden Vereinen und den zuständigen Landesverbänden spä-testens eine Woche nach             dem in Ziffer 20 Abs. 1 genannten Termin mitzuteilen.


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2. Veranstalter

Veranstalter ist der Deutsche Minigolfsport Verband e.V. (DMV).

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3. Ausrichter der Punktspiele

Die Punktspiele werden vom jeweiligen Verein, für den das Punktspiel als Heimspiel gewertet wird, ausgerichtet. Aus-richter der Punktspiele an neutralen Spielorten ist der DMV, der diese Aufgabe einem Verein oder einem anderen auto-risierten Gremium übertragen kann.

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4. Leitende und beaufsichtigende Verbandsinstanzen

(1) Leitende Verwaltungsinstanz und Gesamtturnierleiter für den überregionalen Ligenspielverkehr ist der DMV-Sportwart. Soweit sich seine      
        Aufgaben nicht bereits aus anderen Bestimmungen ergeben, hat er insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Überwachung des Spielbetriebs während der Punktspielsaison,
    b) Entscheidung in Streitfällen,
    c) Festsetzung von Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Generalausschreibung, die Sportordnung oder an-dere Bestimmungen des      
        DMV-Regelwerkes,
    d) Entgegennahme der Meldungen und Überwachung der Qualifikation,
    e) Festlegung des Spielplans für jede Liga (-Gruppe) auf Vorschlag der Ligaleiter,
    f) Ansetzung von Aufstiegsspielen.

(2) Verwaltungsinstanz für jede Liga(-Gruppe) ist der jeweilige vom Liga-Ausschuss gewählte Ligaleiter. Er vertritt den Ge-samtturnierleiter innerhalb         seiner Liga(-Gruppe). Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Ansetzen von erforderlichen Stechen,
    b) Herausgabe von Ergebnislisten und Tabellen (ggf. im Zusammenwirken mit dem Ausrichter eines Punktspiels),
    c) Durchführung der Siegerehrung innerhalb seiner Zuständigkeit (ggf. im Zusammenwirken mit dem DMV-Sportwart oder einem von diesem    
         beauftragten Vertreter),
    d) Vertretung der Liga gegenüber dem DMV,
    e) Zusammenarbeit mit dem DMV-Pressereferenten in der Öffentlichkeitsarbeit.

(3) Die am Punktspielbetrieb der jeweiligen Liga(-Gruppe) teilnehmenden Mannschaften bilden einen Liga-Ausschuss für ihren Bereich, der aus je     einem Vertreter der teilnehmenden Mannschaften und dem Ligaleiter besteht, sofern keine an-deren Regelungen festgelegt sind. Der Ligaleiter beruft die Sitzungen des Liga-Ausschusses ein und leitet sie. Jedes Mitglied des Liga-Ausschusses hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit in dieser Generalausschreibung nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ligaleiters. Der Liga-Ausschuss hat die Aufgabe, sämtliche organisatorischen Festlegungen für die laufende und ggf. kommende Saison zu treffen. Er kann über Ausnahmeregelungen beschließen, soweit dies in dieser Generalausschreibung vorge-sehen ist.

(4) Beaufsichtigende Verwaltungsinstanzen sind:
    a) der DMV-Sportausschuss,
    b) die DMV-Sportwarte-Vollversammlung.

(5) Der Sportausschuss entscheidet in erster Instanz über Einsprüche gegen Entscheidungen des DMV-Sportwartes oder der Ligaleiter im Rahmen der in Ziffer 4 Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben.

(6) Die Sportwarte-Vollversammlung ist Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des Sportausschusses
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5. Ligenbezeichnung und Ligeneinteilung

(1) Die höchste überregionale Ebene führt den Namen 1. Bundesliga. Auf dieser Ebene werden Punktspiele für Damen- und Herren-Mannschaften in jeweils eingleisigen Ligen veranstaltet.

(2) Die zweithöchste überregionale Ebene bei den Herren führt den Namen 2. Bundesliga. Auf dieser Ebene werden Punkt-spiele für Herren-Mannschaften veranstaltet, aufgeteilt in zwei Liga-Gruppen (Nord und Süd). Die 2. Bundesliga Gruppe Nord setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den Landesverbänden Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen-Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die 2. Bundesliga Gruppe Süd setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den Landesverbänden Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden, Württemberg und Bayern.

(3) Die zweithöchste überregionale Ebene bei den Damen und dritthöchste überregionale Ebene bei den Herren führt den Namen Regionalliga. Auf    
dieser Ebene werden Punktspiele für Damen- und Herren-Mannschaften veranstaltet, aufge-teilt in fünf Liga-Gruppen
(Nord, Ost, West, Süd, Südost) bei den Damen und sechs Liga-Gruppen (Nord, West, Ost, Südwest, Süd, Südost) bei den Herren.
   a) Ligen-Einteilung bei den Damen:
      Die Regionalliga Gruppe Nord setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den Landesverbänden Schleswig-Holstein, Hamburg und
      Bremen-Niedersachsen. Die Regionalliga Gruppe Ost setzt sich zusammen aus Mannschaf-ten aus den Landesverbänden Sachsen,  
       Sachsen-Anhalt
       und Berlin-Brandenburg. Die Regionalliga Gruppe West setzt sich zusammen aus Mannschaften aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen.
       Die Regionalliga Gruppe Süd setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den Landesverbänden Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden und
       Württemberg. Die Regionalliga Gruppe Südost setzt sich zusammen aus Mannschaften aus dem Landesver-band Bayern.
   b) Ligen-Einteilung bei den Herren:
      Die Regionalliga Gruppe Nord setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den Landesverbänden Schleswig-Holstein, Hamburg und    
      Bremen-Niedersachsen. Die Regionalliga Gruppe West setzt sich zusammen aus Mann-schaften aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen.
      Die Regionalliga Gruppe Ost setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den Landesverbänden Berlin-Brandenburg,
      Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die Regionalliga Gruppe Südwest setzt sich zusammen aus Mannschaften aus den
      Landesverbänden Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Regionalliga Gruppe Süd setzt sich zusammen aus Mannschaften
      aus den Landesverbänden Baden und Württemberg. Die Regionalliga Gruppe Südost setzt sich zusammen aus Mannschaften aus
      dem Landesver-band Bayern.

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6. Ligenzusammensetzung

(1) Jede Liga(-Gruppe) setzt sich im Regelfall aus 6 Mannschaften zusammen.

(2) Sofern die Zahl der für eine Liga(-Gruppe) gemeldeten und qualifizierten Absteiger aus einer höheren Liga(-Gruppe), Verbleibenden in dieser Liga(-Gruppe) und Aufsteiger aus einer unteren Liga(-Gruppe) bzw. dem Landesverbandsspiel-betrieb zusammen mehr als 6 Mannschaften beträgt, erhöht sich die Besetzung dieser Liga(-Gruppe) für die betreffende Saison auf entsprechend mehr Mannschaften.

(3) Sofern die Zahl der für eine Liga(-Gruppe) gemeldeten und qualifizierten Absteiger aus einer höheren Liga(-Gruppe), Verbleibenden in dieser Liga(-Gruppe) und Aufsteiger aus einer unteren Liga(-Gruppe) bzw. dem Landesverbandsspiel-betrieb zusammen weniger als 6 Mannschaften beträgt, verringert sich die Besetzung dieser Liga(-Gruppe) für die betreffende Saison auf entsprechend weniger Mannschaften.

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7. Austragungstage und -orte

(1) Die Austragungstage/-orte für die Punktspiele legt der DMV-Sportwart auf Vorschlag des jeweils zuständigen Liga-Leiters bis zum 15.08. unter Berücksichtigung des vom DMV festgelegten Rahmenterminplanes für die jeweilige Punkt-spiel-Saison im Voraus fest. Der zuständige Liga-Leiter ist für die Koordination der Termine mit den ausrichtenden Ver-einen zuständig. In Ausnahmefällen können die Punktspiele der 1. Bundesliga an anderen Terminen als nach dem Rahmenterminplan vorgesehen stattfinden.

(2) Die Punktspiele der 1. Bundesliga sind an 6 Punktspiel-Wochenenden auszutragen, das letzte Punktspiel samstags (erforderlichenfalls mit Fortsetzung sonntags), die übrigen Punktspiele sonntags. Die Punktspiele der übrigen Ligen sind an 6 Punktspiel-Wochenenden sonntags auszutragen.

(3) Ist eine Liga-Gruppe mit mehr als 6 Mannschaften besetzt, sind deren Punktspiele an 6 Punktspiel-Wochenenden aus-zutragen, hierbei Einzel-Punktspiele sonntags und erforderliche Doppel-Punktspiele unter Berücksichtigung regionaler Möglichkeiten samstags/sonntags.

(4) Ist eine Liga-Gruppe mit weniger als 6 Mannschaften besetzt, werden grundsätzlich so viele Punktspiele ausgetragen, wie Mannschaften qualifiziert bzw. gemeldet sind. Sind nur 2 oder 3 Mannschaften qualifiziert bzw. gemeldet, wird eine Doppelrunde (zwei Heimspiele für jede Mannschaft) ausgetragen. Diese Bestimmungen gelten nicht für die 1. Bundesli-ga.

(5) In der 1. Bundesliga werden die Punktspiele einer Saison grundsätzlich auf neutralen Anlagen ausgetragen. Aufsteiger in die 1. Bundesliga haben jedoch ein Heimspiel ohne Rücksicht auf das System der Anlage. Im Übrigen sollen nach Möglichkeit je zwei Spieltage auf den Bahnensystemen Beton, Miniaturgolf und Filzgolf stattfinden.
Die Austragung dieser Punktspiele erfolgt als gemeinsame Turniere der 1. Bundesliga Damen und der 1. Bundesliga Herren jeweils in einer gemeinsamen Turniergruppe.

(6) In der 2. Bundesliga und in der Regionalliga hat jede an einer Liga-Gruppe teilnehmende Mannschaft pro Saison ein Heimspiel ohne Rücksicht auf das System der Anlage.

(7) Bis zum 01.08. ist mit dem Vordruck „Heimanlagenmeldung“ eine Heimanlage freier Wahl und deren Bahnensystem zu benennen. Für Mannschaften, die in der laufenden Saison einer überregionalen Liga angehörten und für die eine Heim-anlage gemeldet war, entfällt diese Meldung, soweit keine Änderung für die kommende Saison erfolgen soll. Die be-nannte Heimanlage muss sich innerhalb des Bereiches des Landesverbandes befinden, dem der meldende Verein an-gehört. Über eine ausnahmsweise zulässige Benennung der Heimanlage im Bereich eines angrenzenden Landesver-bandes entscheidet auf begründeten Antrag des betreffenden Vereins der DMV-Sportwart.

(8) Ist für mehrere in einer Liga-Gruppe spielende Mannschaften dieselbe Heimanlage benannt worden, gilt diese Benen-nung nur für eine dieser Mannschaften. Für die andere Mannschaft muss jeweils eine andere Anlage als Heimanlage benannt werden. Für das vorrangige Benennungsrecht maßgebend ist erstrangig die bessere Platzierung in der voraus-gegangenen Punktspiel-Saison, zweitrangig ggf. die bessere Platzierung im Aufstiegsspiel.

(9) Die zu bespielenden Anlagen müssen entsprechend den Zulassungsbestimmungen für Turnieranlagen zugelassen sein und sich in einem turniergerechten Zustand befinden.

(10) Die sich unter Berücksichtigung von Abs. 1 bis 9 ergebenden Punktspiel-Terminpläne werden durch den DMV-Sportwart erstellt und allen in Ziffer 31 Abs. 2 genannten Stellen bekannt gegeben.


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8. Art der Wettkämpfe

Es werden Mannschaftswettbewerbe für Damen-Mannschaften und für Herren-Mannschaften ausgetragen.

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9. Einsatzbeschränkungen

(1) Spieler/innen, die in mehr als 1/3 der angesetzten Punktspiele in derselben Mannschaft eingesetzt waren, sind für alle nachgeordneten Mannschaften des Vereins im überregionalen und regionalen Punktspielbetrieb während der gesamten Saison einschließlich evtl. Aufstiegsspiele gesperrt. Als Einsatz gilt auch die Aufstellung als Ersatzspieler, jedoch nicht die Aufstellung als Einzelspieler.

(2) Spieler/innen können an einem Spieltag (einschl. Aufstiegsspiele) nur für eine Mannschaft eingesetzt werden und sind für alle anderen Mannschaften des Vereins im überregionalen und regionalen Punktspielbetrieb gesperrt. Dies gilt auch dann, wenn diese Spieltage an unterschiedlichen Tagen stattfinden (z.B. an einem Nachholspieltag). Maßgeblich ist die Nummerierung der Spieltage gemäß dem veröffentlichten Spielplan.

(3) Der Einsatz eines/einer nach diesen Bestimmungen gesperrten Spielers/Spielerin oder eines/einer Spielers/Spielerin ohne Spielberechtigung wird als Nichtantritt der Mannschaft gewertet.

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10. Austragungsart

(1) Alle Punktspiele werden über je 4 Runden ausgetragen.

(2) Jedes Punktspiel gilt als gesondertes Turnier.

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11. Wertung

(1) Gewertet wird nach Punkt-System.

(2) Bei jedem Punktspiel wird nach dem System "Jeder gegen jeden" gewertet, wobei eine Mannschaft für jeden Sieg ge-gen eine andere Mannschaft 2 Punkte, für jede Niederlage gegen eine andere Mannschaft 0 Punkte und für jede Schlaggleichheit mit einer anderen Mannschaft (Unentschieden) 1 Punkt erhält.

(3) Entscheidend für Sieg, Niederlage oder Unentschieden ist das Mannschaftsschlagergebnis des jeweiligen Punktspieles.

(4) Bei Punktgleichheit entscheidet die Addition der Schlagzahlen über die Platzierung in der Tabelle.

(5) Sind nach Abschluss einer Punktspiel-Saison Mannschaften punkt- und schlaggleich, entscheidet ein Stechen auf der zuletzt bespielten Anlage über die endgültige Platzierung. Das Stechen ist Bestandteil des letzten Punktspieles.

(6) Abgebrochene Punktspiele werden gewertet, sofern am betreffenden Spieltag alle Mannschaften einer Liga(-Gruppe) mindestens 2 Durchgänge beendet haben.

(7) Sofern Abs. 6 nicht erfüllt ist, ist für diese Liga(-Gruppe) das abgebrochene Punktspiel neu anzusetzen, ausgenommen in der 1. Bundesliga.


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12. Startzeit

(1) In der 1. Bundesliga ist für jedes Punktspiel ein Beginn um 8.00 Uhr anzusetzen, in der 2. Bundesliga und in der Regio-nalliga ist für jedes Punktspiel ein Beginn um 9.00 Uhr anzusetzen.

(2) Die Ansetzung eines Punktspieles zu einer anderen Uhrzeit ist nur im begründeten Ausnahmefall durch einstimmigen Beschluss des Liga-Ausschusses möglich.

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13. Spielergruppenstärke

Es wird in Dreier-Spielergruppen gespielt

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14. Zusammenstellung der Spielergruppen

(1) Die Spielergruppen werden wie folgt zusammengestellt:
   a) die Mannschaften in umgekehrter Reihenfolge der aktuellen Platzierung,
   b) innerhalb der Mannschaften entsprechend der Position in der Mannschaftsaufstellung.

(2) Beim ersten Punktspiel der Saison wird die Reihenfolge ausgelost.

(3) Für die 1. Bundesliga gilt zusätzlich: Beim ersten, dritten und fünften Punktspiel einer Saison spielen die Spielergruppen der 1. Bundesliga Damen vor denen der 1. Bundesliga Herren, beim zweiten, vierten und sechsten Punktspiel einer Sai-son spielen die Spielergruppen der 1. Bundesliga Herren vor denen der 1. Bundesliga Damen.

(4) Bei Nichtantritt einer Mannschaft in der erforderlichen Mannschaftsstärke gilt folgende Regelung:
   a) beim 1. oder 2. Nichtantritt, aber auch beim (zur Disqualifikation führenden) 3. Nichtantritt:
      Die Spielergruppen-Zusammenstellung erfolgt gemäß Abs. 1 nach aktuellem Tabellenstand, d.h. bei einem fehlen-den Mannschaftsspieler wird die       betreffende Dreier-Spielergruppe zu einer Zweier-Spielergruppe reduziert, evtl. angetretene Spieler der nicht in der erforderlichen    
     Mannschaftsstärke angetretenen Mannschaft besitzen Startbe-rechtigung und werden wie Mannschaftsspieler eingeordnet.
   b) nach dem 3. Punktspiel, zu dem eine Mannschaft nicht angetreten ist:
      Die betreffende Mannschaft wird bei der Spielergruppen-Zusammenstellung nicht mehr als Mannschaft berücksich-tigt. Ein Start als Einzelspieler        ist nicht möglich (Ausnahmeregelung durch den Bundestrainer möglich.).

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15. Fertigstellung der Anlage zum Training

(1) Die Sportanlage ist spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Punktspiel zum Training fertig zu stellen.

(2) Am jeweiligen Spieltag ist die Anlage spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn spielbereit zu halten.

(3) Offizieller Trainingstag in der 1. Bundesliga ist der Vortag des Spieltages. An diesem Tag steht die Anlage bis 18 Uhr ausschließlich den beteiligten Mannschaften zum Training zur Verfügung und ist für den allgemeinen Publikumsbetrieb zu sperren.

(4) In allen übrigen Ligen(-Gruppen) kann der jeweilige Liga-Ausschuss mit einstimmigem Beschluss eine analoge Festle-gung treffen. Evtl. aus einer Publikumssperre resultierende Kosten sind vom jeweiligen Verein, für den das Punktspiel als Heimspiel gilt, zu tragen.


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16. Turnierleitung

Die Platzturnierleitung bei den Punktspielen ist durch einen lizenzierten Turnierleiter zu übernehmen. Zu benennen ist dieser durch den jeweiligen Verein, für den das Punktspiel als Heimspiel gewertet wird, oder durch einen Verein, der vom jeweiligen Ligaleiter oder von einem anderen autorisierten Funktionsträger/Gremium mit der Ausrichtung beauftragt wurde.


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17. Schiedsgericht

(1) Das Schiedsgericht wird vor jedem Punktspiel durch Aushang bekannt gegeben.

(2) In der 1. Bundesliga sind spielfreie Schiedsgerichte anzustreben und ein spielfreier Oberschiedsrichter vorgeschrieben.

(3) In der 2. Bundesliga und in der Regionalliga, in denen spielfreie Schiedsgerichte anzustreben sind, hat der jeweils zu-ständige Liga-Leiter vor der Saison eine Aufstellung über die vereinsmäßige Zusammensetzung der Schiedsgerichte der einzelnen Punktspieltage zu erstellen und den beteiligten Vereinen bekannt zu geben. Die in der Reihenfolge betrof-fenen Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass ein lizenzierter Oberschiedsrichter bzw. Schiedsrichter anwesend ist. Der Oberschiedsrichter ist spätestens am Vortag der Turnierleitung zu benennen. Ist ein lizenzierter Oberschiedsrichter bzw. Schiedsrichter, für dessen Anwesenheit ein Verein Sorge zu tragen hat, nicht anwesend, hat der betreffende Verein eine Verwaltungsgeldstrafe von EUR 50,-- zu zahlen.

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18. Startgebühren - Platznutzungskosten

(1) Für die Teilnahme an den Punktspielen einer Saison ist eine Mannschafts-Startgebühr zu entrichten.

(2) Die Startgebühr dient zur Deckung der Verwaltungskosten und zur Beschaffung von Ehrenpreisen.

(3) Die Höhe der Startgebühren ist in der Finanz- und Beitragsordnung des DMV festgelegt.

(4) Die Startgebühren werden durch den DMV in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

(5) Evtl. anfallende Platznutzungskosten sind bei Punktspielen auf neutralen Anlagen vom Veranstalter, ansonsten von dem Verein zu tragen, für den das Punktspiel als Heimspiel gewertet wird.

(6) Evtl. anfallende Platznutzungskosten trägt für Aufstiegsspiele zur 1. Bundesliga der Veranstalter, für Aufstiegsspiele zur 2. Bundesliga und zur Regionalliga der ausrichtende Landesverband. Für Aufstiegsspiele zur 2. Bundesliga und zur Re-gionalliga sind von den Vereinen, die hierfür gemeldet haben, Startgebühren an den jeweils ausrichtenden Landesver-band zu zahlen. Die nach Rechnungsstellung durch den ausrichtenden Landesverband sofort fälligen Startgebühren betragen für jede gemeldete Damen-Mannschaft EUR 15,-- und für jede gemeldete Herren-Mannschaft EUR 30,--.


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19. Protokollabgabe

(1) Die Mannschaftsaufstellung und Einzel-Spielprotokolle sind jeweils bis spätestens 60 Minuten vor dem Punktspiel bei der Turnierleitung abzugeben.

(2) Für die 1. Bundesliga gilt, dass die Mannschaftsaufstellung und Einzel-Spielprotokolle spätestens 30 Minuten nach dem Ende des offiziellen Trainings (18.30 Uhr am Vortag des Spieltages) abzugeben sind. Eine Änderung der Mannschafts-aufstellung ist bis spätestens 60 Minuten vor dem Punktspiel möglich.

(3) Eine verspätete Abgabe ist in den Turnierunterlagen (Ergebnisliste) zu vermerken und wird durch den Gesamtturnierlei-ter mit einer Verwaltungsgeldstrafe geahndet.
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20. Meldungen

(1) Die Meldung zum Aufstiegsspiel ist – sowohl für direkt qualifizierte als auch für auf einem Nachrückplatz liegende Mannschaften – durch den Verein spätestens 20 Tage vor dem ersten Spieltag der überregionalen Aufstiegsspiele mit Formblatt „Meldung zum überregionalen Aufstiegsspiel“ abzugeben. Nichterfolgte Meldung bedeutet Verzicht auf den Aufstieg.

(2) Die Meldung für ein Aufstiegsspiel verpflichtet zur Teilnahme; ein Nichtantritt wird als unsportliches Verhalten gewertet und gemäß Ziffer 22 Abs. 2 geahndet.

(3) Die Meldung zum Aufstiegsspiel beinhaltet außerdem die Meldung für die Folgesaison in derjenigen überregionalen Liga(-Gruppe), für die sich die Mannschaft gemäß dem Ergebnis des Aufstiegsspiels qualifiziert.

(4) Darüber hinaus sind alle Mannschaften, für die bis zum in Abs. 1 genannten Termin durch den Verein kein Rückzug aus der bisherigen Liga(-Gruppe) erklärt wurde, für diejenige überregionale Liga(-Gruppe) der Folgesaison gemeldet, für die sie sich qualifiziert haben.






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21. Ehrenpreise

(1) Die jeweils 3 erstplazierten Mannschaften einer Liga(-Gruppe) erhalten einen Ehrenpreis.

(2) Die Übergabe der Ehrenpreise erfolgt in jeder Liga(-Gruppe) im Rahmen einer Siegerehrung unmittelbar im Anschluss an das letzte Punktspiel der Saison auf der Sportanlage.












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22. Wertung bei Nichtantritt

(1) Nichtantritt zu Punktspielen wird als unsportliches Verhalten gewertet und geahndet.

(2) Eine nicht zu einem Punktspiel angetretene Damen-Mannschaft wird mit einer Geldstrafe von EUR 140,-- belegt, eine nicht zu einem Punktspiel angetretene Herren-Mannschaft wird mit einer Geldstrafe von EUR 280,-- belegt. Eine solche Geldstrafe ist sofort fällig und an den DMV zu zahlen.

(3) Nicht angetretene Mannschaften werden für den betreffenden Spieltag auf den letzten Platz gesetzt und haben somit gegen alle anderen Mannschaften verloren.

(4) Für die Schlagzahl-Zusatzwertung wird das schlechteste Mannschaftsergebnis des betreffenden Spieltages zuzüglich 30 Schläge (bei Damen-Mannschaften) bzw. 60 Schläge (bei Herren-Mannschaften) herangezogen.

(5) Bei Nichtantritt werden der betreffenden Mannschaft neben der Anwendung von Abs. 3 und 4 zusätzlich 10 Punkte abgezogen.

(6) Bei Nichtantritt aufgrund höherer Gewalt kann der DMV-Sportwart auf schriftlich begründeten Antrag unter Anlegung eines strengen Maßstabes abweichend von Abs. 2 und 5 entscheiden.

(7) Nach dreimaligem Nichtantritt ist die Mannschaft disqualifiziert. Für die restlichen Punktspiele wird sie jedoch als jeweils letztplatzierte in der Punktwertung weiterbehandelt, in der Gesamttabelle belegt sie als "disqualifiziert" den letzten Platz und ist nach Abschluss der Punktspielrunde dieser Liga(-Gruppe) als Absteiger (ohne Teilnahmeberechtigung am Auf-stiegsspiel zu dieser Liga(-Gruppe) der nächsten Saison) zu führen.

(8) Ein noch nicht durchgeführtes Heimspiel einer disqualifizierten Mannschaft findet als neutrales Punktspiel statt. Aus besonderen Gründen kann der DMV-Sportwart in Absprache mit dem zuständigen Ligaleiter hierfür eine andere neutra-le Anlage bestimmen. Dadurch entstehende Kosten sind aus den Strafgeldern abzudecken.
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23. Gestrichen




24. Gestrichen
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25. Ergebnislisten

(1) Der Ausrichter eines Punktspiels versendet noch am Spieltag per elektronischer Post eine Ergebniskurzmeldung an den DMV-Pressereferenten.

(2) Der Ausrichter eines Punktspieles (ggf. der Liga-Leiter) versendet innerhalb von 3 Tagen per elektronischer Post eine Ergebnisliste (Verteiler siehe Ziffer 31 Abs. 2). Muster siehe Anhang dieser Ausschreibung.

(3) Ein Verein, der die durch ihn zu erstellende Ergebnisliste nicht fristgerecht einreicht, wird durch den DMV-Sportwart mit einer Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von EUR 50,-- belegt. Die Frist für die Nachreichung der Ergebnisliste und die Zahlung der Verwaltungsgeldstrafe beträgt eine Woche.
Der Liga-Leiter der betreffenden Liga(-Gruppe) erhält eine Mitteilung über die verhängte Strafe. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist wird der Verein durch den DMV-Sportwart mit einer weiteren Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von EUR 100,-- belegt.









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26. Ersatzspieler und Einzelspieler

(1) Die Bestimmungen der internationalen Spielregeln zu Aufstellung und Einsatz eines Ersatzspielers sind für den Punkt-spielbetrieb entsprechend anzuwenden.

(2) In der 2. Bundesliga und in der Regionalliga sowie bei Aufstiegsspielen zu diesen Ligen ist pro Mannschaft zusätzlich zu Mannschaftsspielern und Ersatzspieler ein Einzelspieler startberechtigt, der nicht eingewechselt werden kann und des-sen Ergebnis nicht für die Mannschaftswertung zählt. Diese/r Einzelspieler/-in muss einer für die jeweilige Mannschaft zulässigen Kategorie angehören. Einzelspieler sind in der Ergebnisliste eines Punktspiels aufzuführen.

(3) Die Startreihenfolge in einer Turniergruppe ist: Mannschaftsspieler, Ersatzspieler, Einzelspieler.
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27. Abstieg und Mannschaftsrückzug

(1) Der nach Abschluss der Punktspielrunde Tabellen-Sechste und ggf. schlechter Platzierte jeder Liga(-Gruppe) steigen in die nächstniedrige Liga ab.

(2) Der nach Abschluss der Punktspielrunde Tabellen-Fünfte jeder Liga(-Gruppe) ist berechtigt, am Aufstiegsspiel zu dieser Liga(-Gruppe) teilzunehmen.

(3) Absteiger aus der jeweiligen Liga(-Gruppe) sind ggf. auch gemäß Ziffer 22 Abs. 7 disqualifizierte oder gemäß Ziffer 27 Abs. 4 zurückgezogene Mannschaften.

(4) Ein Mannschaftsrückzug aus einer Liga(-Gruppe) ist mit Formular „Mannschaftsrückzug“ mitzuteilen.

(5) Wird der Mannschaftsrückzug bis zum in Ziffer 20 Abs. 1 genannten Termin erklärt, besteht ein Wahlrecht, ob die Mann-schaft in den Landesverbandsspielbetrieb oder lediglich in die nächstniedrige Liga(-Gruppe) im überregionalen Spielbe-trieb zurückfallen soll. Der in der bisherigen Liga(-Gruppe) frei gewordene Platz wird in beiden Fällen gemäß Ziffer 29 Abs. 11 zusätzlich vergeben.

(6) Ein Mannschaftsrückzug in der Zeit zwischen dem in Ziffer 20 Abs. 1 genannten Termin und dem ersten angesetzten Punktspiel hat zur Folge, dass die Mannschaft in den Landesverbandsspielbetrieb zurückfällt. Die zurückgezogene Mannschaft wird mit einer Rückzugsgebühr belegt, die sofort fällig ist und an den DMV zu zahlen ist. Die Rückzugsge-bühr beträgt für eine Damen-Mannschaft EUR 200,00 und für eine Herren-Mannschaft EUR 400,00. Der dadurch frei gewordene Platz wird nur dann gemäß Ziffer 29 Abs. 11 zusätzlich vergeben, wenn der Mannschaftsrückzug spätestens einen Tag vor dem Aufstiegsspiel zu dieser Liga(-Gruppe) erklärt wird. Wird der Mannschaftsrückzug nach diesem Zeit-punkt erklärt, wird der Platz nicht zusätzlich vergeben. In diesem Fall bleibt der betreffende Verein verpflichtet, das auf der für die zurückgezogene Mannschaft als Heimanlage gemeldeten Anlage angesetzte Punktspiel auf eigene Kosten auszurichten.

(7) Mit Beginn des ersten Punktspiels ist ein Mannschaftsrückzug nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt gelangen die Regelungen gemäß Ziffer 22 (Wertung bei Nichtantritt) zur Anwendung.

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28. Qualifikation und Aufstieg

(1) Für jede Liga(-Gruppe) direkt qualifiziert sind aufgrund ihrer Abschluss-Platzierung in der vorausgehenden Punktspiel-runde: der Sieger (nur 1. Bundesliga), der Tabellen-Zweite, der Tabellen-Dritte und der Tabellen-Vierte der jeweiligen Liga(-Gruppe).

(2) Aufsteiger in jede Liga(-Gruppe) werden in einem Aufstiegsspiel zu dieser Liga-(Gruppe) ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Aufstiegsspiel sind aufgrund ihrer Abschluss-Platzierung in der vorausgehenden Punktspielrunde: der Tabellen-Fünfte der betreffenden Liga(-Gruppe), die Sieger der nächstniedrigen überregionalen Liga(-Gruppe), soweit zum Teil-nehmerkreis der betreffenden Liga(-Gruppe) gemäß Ziffer 5 gehörend, bei deren Verzicht der jeweilige Tabellen-Zweite. Teilnahmeberechtigt zum Aufstiegsspiel für die unterste überregionale Liga(-Gruppe) sind neben dem Tabellen-Fünften der betreffenden Liga(-Gruppe) je zwei Mannschaften aus dem Landsverbandsspielbetrieb der dieser Liga(-Gruppe) angehörenden Landesverbände gemäß Ziffer 5.

(3) Die Zahl der für den Aufstieg zur Verfügung stehenden Plätze ergibt sich aus der Zahl der Mannschaften, die als Ab-steiger aus einer höheren Liga(-Gruppe) gemäß Ziffer 27 Abs. 1 oder als nach Abschluss der vorausgehenden Punkt-spielrunde gemäß Ziffer 28 Abs. 1 für diese Liga(-Gruppe) qualifiziert sind. Es wird jedoch mindestens ein Aufstiegsplatz vergeben.

(4) Stehen mehr oder gleich viele freie Plätze in einer Liga(-Gruppe) zur Verfügung als zum Aufstiegsspiel qualifizierte und gemeldete Mannschaften, entfällt das Aufstiegsspiel.

(5) Für die Ermittlung der beiden an den Aufstiegsspielen in die unterste überregionale Liga(-Gruppe) teilnahmeberechtig-ten Vertreter aus der höchsten Ebene des Landesverbandsspielbetriebs gelten die folgenden Bestimmungen:
    1.   Ist ein systemübergreifender Spielbetrieb vorhanden, so hat dieser für die Qualifikation Vorrang vor einem oder mehreren systembezogenen                 Spielbetrieben. Innerhalb dieser Spielbetriebe hat die Austragung für Damen- bzw. Herren-Mannschaften Vorrang vor der mit gemischten                   Mannschaften.
    2.   Direkt qualifiziert für die Aufstiegsspiele sind bei nur einem Spielbetrieb der Erst- und Zweitplatzierte, bei zwei ge-trennten Spielbetrieben die               beiden Erstplatzierten. Bei mehr als zwei getrennten Spielbetrieben legt der Landesver-band die weitergehende Qualifikation fest. Bei Verzicht             besteht eine Nachrückmöglichkeit bis zum ersten Platz hin-ter den direkt qualifizierten Mannschaften.
    3.  Teilnahmeberechtigt an den Aufstiegsspielen sind nur fristgerecht zum Landesverbandsspielbetrieb bzw. zur Lan-desverbands-Qualifikation                  gemeldete Mannschaften; bei mehr als zwei Gemeldeten muss der Wettbewerb ausge-spielt werden.
    4.  Der letzte Spieltag (einschl. Nachholtermine) ist vor dem Meldetermin zu den Aufstiegsspielen anzusetzen.
    5.  Der Landesverband meldet bis zum 31.12. die Art der Qualifikation und bis eine Woche nach deren Abschluss das Endergebnis an den                        DMV-Sportwart.

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29. Aufstiegsspiel

(1) Die Termine für erforderliche Aufstiegsspiele regelt der DMV-Rahmenterminplan.

(2) Der DMV-Sportwart legt die Austragungsorte für ein gemeinsames Aufstiegsspiel zur 1. Bundesliga Damen und zur 1. Bundesliga Herren bis zum 01.07. eines Jahres fest. Diese dürfen nicht Heimanlage einer am Aufstiegsspiel beteiligten Mannschaft sein.

(3) Der DMV-Sportwart legt für jede Liga-Gruppe der 2. Bundesliga und der Regionalliga die Reihenfolge der ausrichtenden Landesverbände für ein Aufstiegsspiel in einer Rotations-Liste fest, in der alle dem jeweiligen Liga-Gruppen-Einzugsbereich zugehörigen Landesverbände jeweils einem Kalenderjahr zugeordnet werden. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und fortgeschrieben und ist Anhang dieser Ausschreibung. Zum jeweiligen Einzugsbereich neu hinzukom-mende Landesverbände werden hinter dem letztaufgeführten Landesverband eingeordnet.

(4) Der für die Ausrichtung des jeweiligen Aufstiegsspiels gemäß Abs. 3 zuständige Landesverband hat bis zum 31.12. der Saison, in der er für die Ausrichtung vorgesehen ist, gegenüber dem DMV-Sportwart eine verbindliche Erklärung über seine Bereitschaft, die Ausrichtung zu übernehmen, abzugeben.

(5) Bei Verzicht eines Landesverbandes vergibt der DMV-Sportwart die Ausrichtung der betreffenden Saison auf Nachfrage an einen anderen Landesverband des Einzugsbereiches der betreffenden Liga-Gruppe. Die ursprüngliche Reihenfolge (jährliche Zuordnung) der ausrichtenden Landesverbände wird hiervon nicht berührt.

(6) Der ausrichtende Landesverband hat dem DMV-Sportwart bis zum 01.07. des betreffenden Jahres die Austragungsorte für das von ihm auszurichtende Aufstiegsspiel verbindlich zu benennen. Diese dürfen nicht Heimanlage einer am Auf-stiegsspiel beteiligten Mannschaft sein.

(7) Bis zum 15.07. der Saison gibt der DMV-Sportwart die Austragungsorte der Aufstiegsspiele den in Ziffer 31 Abs. 1 ge-nannten Stellen bekannt. Für die Durchführung der Aufstiegsspiele gilt weiter:
    1.    Der Platzturnierleiter wird vom Ausrichter des Aufstiegsspiels gestellt; das Schiedsgericht vom Ausrichter am Vor-tag bekannt gegeben.
    2.    Für die Fertigstellung der Anlagen gelten Ziffer 15 Abs. 1 und 2 analog.
    3.    Jedes Aufstiegsspiel erstreckt sich über zwei Spieltage auf verschiedenen Bahnensystemen mit je 4 Durchgängen.
    4.    Die Startzeit an jedem Spieltag ist 9.00 Uhr.
    5.    Die Startreihenfolge für den ersten Spieltag wird am Vortag öffentlich ausgelost; am 2. Tag wird in der umgekehrten Reihenfolge der am 1. Tag            erzielten Ergebnisse gesetzt.
    6.    Die Ergebnismeldungen erfolgen durch den Ausrichter nach Ziffer 25 Abs. 1 und 2 analog.

(8) Muss ein Aufstiegsspiel am ersten der beiden Turniertage abgebrochen werden, bevor alle beteiligten Mannschaften 4 Durchgänge beendet haben, wird es am zweiten Turniertag auf der Anlage des anderen Bahnensystems fortgesetzt.

(9) Muss ein Aufstiegsspiel abgebrochen werden, wird es gewertet, wenn alle beteiligten Mannschaften an beiden Turnier-tagen insgesamt mindestens 4 Durchgänge beendet haben. Bei innerhalb desselben Turniers ausgetragenen Auf-stiegsspielen für Damen-Mannschaften und für Herren-Mannschaften sind diese Bestimmung und die unter Abs. 10 aufgeführten Regelungen für jeden der beiden Wettbewerbe gesondert anzuwenden.

(10) Können an beiden Turniertagen insgesamt weniger als 4 Durchgänge von allen beteiligten Mannschaften gespielt wer-den, gilt:
    a) Es erfolgt eine Wertung der auf einer Anlage erspielten Ergebnisse, auf der mindestens 2 Durchgänge von allen beteiligten Mannschaften beendet         wurden,
    b) Es erfolgt keine Wertung der auf einer Anlage erspielten Ergebnisse, auf der dies nicht erreicht wurde. Auf dieser Anlage wird ein Nachholspiel             über 4 Durchgänge ausgetragen.
        Ein solches Nachholspiel ist ein gesondertes Turnier, dessen Ergebnisse ggf. gemeinsam mit gemäß Buchst. a) erspiel-ten Ergebnissen die                     Aufstiegsspiel-Gesamtwertung darstellen, wobei bei erforderlichem vorzeitigem Abbruch eines Nachholspieles von allen beteiligten Mannschaften         auf beiden Aufstiegsspiel-Anlagen insgesamt 4 Durchgänge beendet sein müssen.
        Ein solches Nachholspiel ist samstags bzw. - bei zwei erforderlichen Spieltagen - an einem Wochenende samstags und sonntags auszutragen.

(11) Die beim Aufstiegsspiel bestplatzierten Mannschaften steigen entsprechend der Anzahl der in der jeweiligen Liga freien Plätze auf.

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30. Strafbestimmungen

Der jeweils zuständige Ligaleiter oder der DMV-Sportwart können bei Verstößen gegen diese Ausschreibung und/oder andere Bestimmungen Disziplinarstrafen nach § 22 DMV-Satzung verhängen
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31.
Verteiler für den Schriftverkehr

(1) Meldungen der Vereine zu Ziffer 7 Abs. 7, Ziffer 20 Abs. 1 sowie Ziffer 27 Abs. 4 werden auf dem vorgesehenen Form-blatt vorgenommen und wie folgt an den DMV-Sportwart eingesandt, wobei Versandart a) zu bevorzugen ist:
    a)  als Dateianhang per elektronischer Post oder
    b)  per Telefax oder Post
        Der Nachweis über den termingerechten Versand liegt beim meldenden Verein.
        Weitere zulässige Arten der Meldungsabgabe können vom DMV-Sportwart festgelegt und bekannt gegeben werden.

(2) Alle den Spielbetrieb allgemein betreffenden Mitteilungen, insbesondere Terminplanungen, Austragungsorte, Ergebnis-listen (siehe auch Ziffer 25) usw., sind an die folgenden Stellen zu senden:
    a)   alle am Punktspielbetrieb der jeweiligen Liga(-Gruppe) teilnehmenden Vereine,
    b)   alle Geschäftsstellen der teilnehmenden Landesverbände,
    c)   DMV-Sportwart,
    d)   Ligaleiter der jeweiligen Liga(-Gruppe).

(3) Die Ligaleiter haben zu Beginn jeder Punktspiel-Saison allen am Spielbetrieb ihrer Liga(-Gruppe) beteiligten Vereinen ein aktuelles Anschriftenverzeichnis der unter Abs. 2 genannten Stellen zur Verfügung zu stellen.

(4) Die Ligaleiter haben außerdem zu Beginn jeder Punktspiel-Saison allen am Spielbetrieb ihrer Liga(-Gruppe) beteiligten Vereinen ein aktuelles Verzeichnis der Heimanlagen aller teilnehmenden Mannschaften mit genauer Anschrift zur Ver-fügung zu stellen (Kopie an den DMV-Sportwart).

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32. gestrichen
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33. Besondere Bestimmungen

(1) Für die 1. Bundesliga gelten folgende Bestimmungen:
    a)   Einheitliche Kleidung (Trainingsanzug, kurze Hose und Sweat-/T-Shirt, mit Vereinsemblem oder Schriftzug) ist vorgeschrieben.
    b)   Das Tragen der gestellten Startnummern auf dem Rücken ist Pflicht.
    c)   Die Betreuer haben die vom Veranstalter gestellten Kennzeichnungen zu tragen.
    d)   Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, bei Anforderung durch den DMV bei diesem Unterlagen für Presse-Informationen (z. B.                           Mannschaftsfotos für die Liga-Broschüre) bis zum 01.09. des jeweiligen Spieljahres einzurei-chen.

(2) Ab dem Spieljahr 2010/2011 werden für die Dauer von 5 Spieljahren im überregionalen und regionalen Ligenspielver-kehr für Damen-Mannschaften Spielgemeinschaften von jeweils zwei daran beteiligten Vereinen zugelassen. Hierzu gel-ten folgende Bestimmungen:
    a)   Jeder Verein kann sich nur an höchstens einer Spielgemeinschaft beteiligen. Dies ist auch dann möglich, wenn dieser Verein bereits eine eigene             Damen-Mannschaft gemeldet hat.
    b)   Die Spielgemeinschaft muss zwischen den beteiligten Vereinen schriftlich vereinbart werden und gilt für jeweils eine konkrete                                         Damen-Mannschaft. Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung ist dem DMV-Sportwart zu übersenden.
    c)   Die Vereinbarung muss enthalten, welcher der beteiligten Vereine für evtl. Forderungen, die sich aus der Teil-nahme am überregionalen                         Ligenspielverkehr ergeben (z.B. Startgebühren, Strafen usw.), haftet.
    d)   Außerdem muss in der Vereinbarung geregelt sein, welcher der beteiligten Vereine bei Auflösung der Spielge-meinschaft als Rechtsnachfolger               anzusehen ist. Damit ist u.a. die Übernahme des Startrechts in der jeweiligen Li-ga verbunden. Die Auflösung einer Spielgemeinschaft kann nur             zum Ende eines Spieljahres erfolgen.
    e)   Die in der Mannschaft der Spielgemeinschaft eingesetzten Spielerinnen haben im Übrigen weiterhin die Spielbe-rechtigung für ihren                              Stammverein. Die Ausstellung besonderer Spielerpässe erfolgt nicht.
    f)   Im Sinne der Einsatzbeschränkungen gemäß Ziffer 9 gilt der Einsatz in einer Mannschaft einer Spielgemeinschaft als Einsatz für den jeweiligen                Stammverein.
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34. Sonstiges

(1) Neben dieser Generalausschreibung gelten die Sportordnung des DMV sowie die internationalen Spielregeln samt Zusatz- und Durchführungsbestimmungen.

(2) Die Anti-Doping-Bestimmungen des DMV, insbesondere die Anti-Doping-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung, werden mit der Teilnahme am überregionalen Ligenspielbetrieb als verbindlich anerkannt. Jeder Teilnehmer (Spieler/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in und sonstige Turnierfunktionäre) ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst ver-antwortlich und hat die Konsequenzen bei Verstößen zu tragen.

(3) Abweichungen von den Bestimmungen dieser Generalausschreibung sind nur in besonders begründeten Ausnahmefäl-len nach vorheriger Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig.





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