DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DEUTSCHE MEISTERSCHAFTEN


W1    
      
    Präambel
Allgemeines
System-Meisterschaften
Kombinationsmeisterschaften (Allgemeine Klasse Damen/Herren)
Kombinationsmeisterschaften (Seniorinnen/Senioren)
Ergänzende Bestimmungen













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A. Deutsche Minigolfmeisterschaften (ausgenommen Jugend)

1. Präambel

(1) Deutsche Minigolfmeisterschaften werden auf mindestens zwei Bahnensystemen als Kombinationsmeisterschaften ausgetragen.

(2) Zusätzlich werden Deutsche Minigolfmeisterschaften auf einzelnen Bahnensystemen ausgetragen. Hierbei ist der Systemname
     an den Meisterschaftsnamen anzuhängen

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2. Allgemeines

(1) Veranstalter
      In allen Fällen der Deutsche Minigolfsport Verband e.V.

(2) Sachbearbeiter
    1. Für Deutsche Minigolfmeisterschaften (Allgemeine Klasse Damen/Herren) der DMV-Sportwart
    2. Für Deutsche Minigolfmeisterschaften (Seniorinnen/Senioren) der DMV-Seniorenreferent
    3. Für Deutsche Minigolfmeisterschaften der Bahnensysteme der DMV-Sportwart

(3) Ausrichtung
   1. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausrichtung wird von der zuständigen DMVSportwartevollversammlung
       an den Landesverband übertragen, in dessen Bereich die Meisterschaften stattfinden.
   2. Der ausrichtende Landesverband ist insbesondere auch für die ordnungsgemäße finanzielle Durchführung verantwortlich.
   3. Der nach Ziffer 2 Abs. 2 zuständige Sachbearbeiter hat jedoch das Recht, in den Ablauf der Dinge einzugreifen,
       wenn es ihm erforderlich erscheint.

(4) Finanzierung
    1. Der Ausrichter hat die Deutschen Minigolfmeisterschaften eigenverantwortlich zu finanzieren.
    2. Die Startgelder, welche in der DMV-Finanzordnung festgesetzt sind, erhält der Ausrichter. Im Startgeld enthalten
       sind die Trainingsgebühren für das offizielle Training und die Kosten für Eröffnungs- und Abschlussabend.
    3. Der Ausrichter hat die Medaillen über den DMV zu beziehen.
    4. Der Veranstalter (DMV) ist vom finanziellen Risiko ausgenommen.

(5) Termine
    1. Die Termine für die Deutschen Meisterschaften in der Kombination und in den Bahnensystemen werden von der
        DMV-Sportwartevollversammlung festgelegt.
    2. Die Termine sind mindestens ein Jahr vorher verbindlich festzulegen.

(6) Bewerbung auf Ausrichtung
    1. Die Bewerbung des im Veranstaltungskalender vorgesehenen ausrichtenden Landesverbandes muss spätestens
        am 31. Oktober zwei Jahre vor dem Veranstaltungsjahr beim nach Ziff. 2 Abs. 2 zuständigen Sachbearbeiter
        schriftlich vorliegen. Bei einer Absage des vorgesehenen Landesverbandes wird die Veranstaltung allgemein zur
        Bewerbung ausgeschrieben.
    2. Für jede vorgeschlagene Sportanlage muss der betreuende Verein benannt werden.
    3. Das schriftliche Einverständnis der Platzeigentümer ist beizufügen. In dem Einverständnis muss die Zusage enthalten
        sein, die betreffenden Sportanlagen für mindestens 3 Tage vor den Deutschen Meisterschaften für den öffentlichen
        Spielbetrieb bis mindestens 18 Uhr zu sperren.
    4. Der Bewerbung beizufügen sind u.a. ein Ablaufplan, Fotos der Anlagen und Hotelverzeichnisse
    5. Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass sich die ihm in Obhut gegebene Anlage spätestens 14 Tage vor dem
       Meisterschaftstermin in einwandfreiem, turniergerechtem Zustand befindet und in diesem Zustand bis zum Abschluss
       der Meisterschaften bleibt.
    6. Außerdem hat der Ausrichter für die erforderlichen Helfer auf der Anlage während der Meisterschaften zu sorgen
        und für die vorbereitenden Organisationsarbeiten geeignete Personen zur Verfügung zu stellen.

(7) Doping-Kontroll-Station
Entsprechende beschilderte Räumlichkeiten mit dem notwendigen Inventar sind zur Verfügung zu halten. Dazu zählen:
    - Toilette mit Vorraum als Arbeitsraum, abschließbar
    - saubere Arbeitstische, belegt mit Papiertischdecken, 3 Stühle
    - separater Stromanschluss über Steckdose
    - Kühlschrank (am besten abschließbar, oder mit einem Schloss versehen)
    - Warteraum mit mehreren Stühlen
    - Getränke (alle Softgetränke außer Cola), kleine Flaschen mit Trinkbechern
Der Ausrichter ist gehalten, den eingesetzten Mitarbeitern jedwede Unterstützung für ihre Aufgabe zu gewähren. Den
Anti-Doping-Kontrolleuren sind geeignete Mitarbeiter als Athletenbegleiter/innen (Chaperones) – mindestens vier und
zur Hälfte Frauen – zur Verfügung zu stellen.
Über den Anti-Doping-Beauftragten des DMV ist direkt Kontakt aufzunehmen zu den eingesetzten Vertretern und Kontrolleuren.

(8) Werbung
Gemäß Beschlussfassung der DMV-Bundesversammlung 2002 liegen die Vermarktungs- und Medienrechte für nationale
Großveranstaltungen grundsätzlich beim DMV als Veranstalter. Geplante Eigeninitiativen sind absolut erwünscht,
aber mit dem DMV-Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und der DMV-Geschäftsstelle zu koordinieren.
Der DMV tritt die Vermarktungsrechte in der jeweils zum Zeitpunkt der Vergabe der Maßnahme gültigen Fassung an die
Ausrichter ab.

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Geändert zuletzt  01/2011
3. System-Meisterschaften
(1) Wettbewerbe
Bei den Deutschen Meisterschaften der Systeme werden folgende Wettbewerbe ausgeschrieben:
    1. Mannschaftsmeisterschaften für
        1. Senioren-Mannschaften
        2. Damen-Mannschaften (nur System Cobigolf)
        3. Herren-Mannschaften (nur System Cobigolf)
    2. Einzel-Meisterschaften für
        1. Allgemeine Klasse Damen
        2. Allgemeine Klasse Herren
        3. Seniorinnen I + II
        4. Senioren I + II

(2) Qualifikation
Deutsche Minigolfmeisterschaften der Bahnensysteme sind jährlich auszurichten. Die Art der Qualifikationsmaßnahmen
wird landesverbandsintern geregelt.

(3) Titelvergabe
Der Titel eines Deutschen Meisters kann in einer Konkurrenz nur dann vergeben werden, wenn dazu wenigstens 3
Wettbewerber angetreten sind, anderenfalls werden nur Sieger ermittelt.

(4) Teilnahmeberechtigung
Die Zahl der startberechtigten Mannschaften und Einzelspieler ergibt sich aus folgenden Vorschriften:

Mannschaften
Ein Sockelplatz je Landesverband.
Zurückgegebene Sockelplätze werden in der Reihenfolge der Vorjahresergebnisse als Zusatzplätze – soweit sie beantragt
wurden – an die Landesverbände vergeben.
Nur für System Cobigolf gilt: Je ein Sockelplatz nur für die Landesverbände, in denen Cobigolf gespielt wird. Darüber
hinaus 6 Leistungsplätze nach dem Ergebnis der Deutschen Meisterschaft des Vorjahres.

Einzelspieler
Vorrunde:
Teilnahmeberechtigt sind
    a) über die LV-Sockelplätze qualifizierte Spieler/innen
        (pro LV je 1 Sockelplatz):                                                  13 D          13 H          13Sw1+2           13 Sm1+2
    b) Leistungsplätze nach dem um die Kaderspieler/innen
        bereinigten Ergebnis der DM des Vorjahres                           2 D           4 H           4 Sw1+2             8 Sm1+2
    c) über LV-Quotenplätze qualifizierte Spieler/innen
        (LV-Quotenplätze aufgrund LV-Aktiven-Bestand per
        01.07. des Vorjahres, ermittelt nach d´Hondt):                        3 D           6 H          6 Sw1+2           12 Sm1+2
    d) Vom Bundestrainer Nominierte:                                                 5 D + H                               5 Sw + Sm

        insgesamt:                                                                                 46 D + H 61 Sw + Sm

Nur für System Cobigolf gilt: LV-Ouotenplätze nach c) werden nur an die Landesverbände vergeben, in denen Cobigolf
gespielt wird.
Zurückgegebene Sockel- und Leistungs- und Quotenplätze werden – zunächst kategoriebezogen – in der Reihenfolge
der um die Kaderspieler/innen bereinigten Vorjahresergebnisse als Zusatzplätze – sofern sie beantragt wurden – an die Landesverbände vergeben.
In den Seniorenkategorien obliegt die Verteilung der Startplätze auf die Altersklassen dem Landesverband.
Die konkrete Aufschlüsselung von Sockel- und Leistungs- und Quotenplätzen sowie die Reihenfolge der Zusatzplatzvergabe
ist Anhang der Ausschreibung.

Zwischenrunde:
Qualifiziert für die Zwischenrunde sind in jeder Kategorie die nach der Vorrunde besten 50 % (oder mind. 3 Spieler/
innen) und alle Schlaggleichen.

Endrunde:
Qualifiziert für die Endrunde sind in jeder Kategorie die nach der Zwischenrunde besten drei Spieler/innen. Bei Punktgleichheit
entscheidet ein Stechen über die Qualifikation.
ie Landesverbände sind verpflichtet, die Auswahl der Teilnehmer nach dem Leistungsprinzip zu treffen und den Leistungsstand
in Qualifikationsturnieren (Ranglistenturnieren) zu ermitteln.
Landesverbände, die ihnen zugeteilte Quoten nicht nutzen, haften für die ausfallenden Teilnehmergebühren, sofern sie
nicht termingerecht zurückgegeben wurden.
Die Möglichkeit einer Berichtigung der Quoten muss gegeben sein.

(5) Austragungsart
    1. Einzel
        Vorrunde:                    6 Durchgänge (gleichzeitig Mannschaftswertung)
        Zwischenrunde:            3 Durchgänge
        Endrunde:                    1 Durchgang

    2. Mannschaften: 6 Durchgänge
        Nur für System Cobigolf gilt: Die Anzahl der Durchgänge kann je nach Anlagentyp angepasst werden. Die konkrete
        Austragungsart ist in der Ausschreibung zu veröffentlichen.

(6) Austragungsmodus
Die Auslosung der Startgruppen erfolgt öffentlich, sinnvollerweise im Rahmen der Eröffnungsfeier. Unmittelbar nach der
Auslosung wird die Startreihenfolge per Aushang veröffentlicht.
Vorrunde
Innerhalb der Turniergruppe in der Reihenfolge:
D – H – SwII – SwI – SmII – SmI
Zwischen- und Endrunde
Innerhalb der Turniergruppe in der Reihenfolge:
SwII – SwI – SmII – SmI – D – H
Innerhalb der Einzelkategorien nach jedem Durchgang neu gesetzt in der umgekehrten Reihenfolge der bis dahin erzielten
Platzierung.

(7) Meldungen, Platzrückgabe, Zusatzplatzbeantragung und -vergabe im Austragungsjahr
Meldung von zusätzlich vom Bundestrainer Nominierte:                     an den LV bis zum 15.05.
Rückgabe von LV-Leistungs-, LV-Sockel- und
LV-Quoten-Plätzen durch LV:                                                          an den DMV-Sportwart          bis zum 31.05.
LV-Beantragung von LV-Zusatzplätzen:                                            an den DMV-Sportwart          bis zum 31.05.
Meldung von zusätzlich Nominierten:                                                 an den DMV-Sportwart          bis zum 31.05.
Vergabe von LV-Zusatzplätzen durch den DMV-Sportwart:             an die LV                                bis zum 15.06.
Meldung über LV-Leistungs-, LV-Sockel-, LV-Quoten-Plätze
und LV-Zusatzplätze Qualifizierter:                                                    an den LV                              bis zum 15.07.
Meldung über LV-Leistungs-, LV-Sockel-, LV-Quoten-Plätze
und LV-Zusatzplätze Qualifizierter durch LV:                                     an den DMV-Sportwart         bis zum 31.07.

(8) Im Übrigen gilt Ziffer 6 "Ergänzende Bestimmungen".

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Geändert zuletzt
 01/2011

4. Kombinationsmeisterschaften (Allgemeine Klasse Damen/Herren)
(1) Allgemeines
Der Deutsche Minigolfsport Verband veranstaltet jährlich Deutsche Minigolfsport-Meisterschaften (Einzelwettbewerbe
der Allgemeinen Klasse Damen/Herren). Sie dienen der Ermittlung des Deutschen Minigolf-Meister der Damen und der
Herren. Ausrichter ist jeweils ein Landesverband des DMV.
Es handelt sich um Deutsche Minigolf-Meisterschaften, d.h. es wird auf zwei verschiedenen Bahnensystemen gespielt,
welche im Wechsel zu bespielen sind. Aus diesem Grunde kommen für die Durchführung nur Minigolfzentren als Austragungsorte
in Betracht. Nach Möglichkeit soll es sich um die Bahnensysteme handeln, auf denen die EM/WM desselben
Jahres ausgetragen werden.

(2) Qualifikation / Teilnahmeberechtigung
Aufgrund des Rahmens der Veranstaltung (Austragung Donnerstag bis Samstag) ist eine Teilnehmerzahl von ca. 110
vorgesehen.
Teilnahmeberechtigt sind
    a) Kaderspieler/innen (A- und B-Kader)
        und vom Bundestrainer zusätzlich Nominierte:                             12 Damen        24 Herren
    b) Spieler/innen aufgrund Platzierung in der Deutschen
        Rangliste (DRL) (um Kaderspieler bereinigter Stand
        per 31.12.des Vorjahres):                                                             4 Damen        10 Herren
    c) Leistungsplätze nach dem um die Kaderspieler/innen
        bereinigten Ergebnis der Deutschen Meisterschaft des Vorjahres    4 Damen        10 Herren
    d) über die LV-Sockelplätze qualifizierte Spieler/innen
        (pro LV je 1 Sockelplatz Damen u. Herren):                                 13 Damen        13 Herren
    e) über LV-Quotenplätze qualifizierte Spieler/innen
        (LV-Quotenplätze aufgrund LV-Aktiven-Bestand Damen
        bzw. Herren per 01.07. des Vorjahres, ermittelt nach
    d´Hondtschem System):                                                                      4 Damen        12 Herren
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        insgesamt:                                                                                     37 Damen        69 Herren

Bis zum 30.04. eines Jahres zurückgegebene Plätze aus Kader, Deutscher Rangliste, LV-Leistungs-, LV-Sockel- und
LV-Quotenplätzen werden komplett als LV-Zusatzplätze an diejenigen Landesverbände, die LV-Zusatzplätze beantragt
haben, nach Verfahren d´Hondt vergeben.
Für bis zum 30.04. nicht zurückgegebene DRL-, LV-Leistungs-, LV-Sockel- und LV-Quotenplätze und für auf LV-Antrag
vergebene LV-Zusatzplätze sind die Startgebühren fällig.

(3) Austragungsmodus
Die Deutschen Minigolf-Meisterschaften werden an 3 Tagen (Donnerstag bis Samstag) ausgetragen.
Die Qualifikation für die Zwischen- und Finalrunden wird am 1. und 2. Turniertag über 10 Runden ausgetragen, d.h.
über jeweils 5 Runden auf beiden Bahnensystemen im Wechsel. Gespielt wird in der Qualifikation in 3er-
Spielergruppen.
Die Qualifikationsrunden beginnen am 1. und 2. Turniertag mit Massenstart. Kann die Qualifikation witterungsbedingt
nicht vollständig gespielt werden, werden die am Ende des 2. Turniertages von allen Teilnehmern einer Kategorie vollständig
absolvierten Runden in die Wertung für das Qualifikationsergebnis einbezogen. Eine Fortsetzung der Qualifikation
am 3. Turniertag erfolgt nicht, es sei denn, es wurden weniger als 5 Runden vollständig absolviert.
Die Zwischenrunde wird am 3. Turniertag ausgetragen. Hierfür qualifizieren sich die besten 16 Damen und die besten
32 Herren sowie alle Schlaggleichen. Gespielt wird jeweils eine Runde auf jedem Bahnensystem, begonnen mit Massenstart.
Die Einteilung der Spielergruppen erfolgt nach Kategorien getrennt in umgekehrter Reihenfolge des Stands
nach der Qualifikation.
Die Finalrunden werden anschließend im K.O.-System durchgeführt. Für die erste Finalrunde qualifizieren sich die nach
der Zwischenrunde besten 8 Damen und die besten 16 Herren. Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 8 bzw. 16 entscheidet
ein Stechen über die Qualifikation. Das Feld wird in der ersten Runde nach dem Qualifikationsergebnis gesetzt. Bei
den Damen 1 gegen 8, 2 gegen 7 usw., bei den Herren 1 gegen 16, 2 gegen 15 usw..
Alle Finalrunden werden als Mini-Kombi-Runden über 18 Bahnen (9 Bahnen je System) ausgetragen. Die Bahnen für
die Mini-Kombi-Runden werden vor Beginn der Meisterschaft durch die Turnierleitung festgelegt.
Alle K.O.-Runden werden im Lochspiel-Modus gemäß den internationalen Spielregeln ausgetragen. Die Spielreihenfolge
wechselt an jeder Bahn, wobei der/die nach der Qualifikation schlechtere Spieler/in an der ersten Bahn beginnt.
Ist es an einer Bahn nicht mehr möglich, das gleiche oder ein besseres Ergebnis zu erzielen als der Gegner, wird das
Spiel an dieser Bahn beendet und an der nächsten Bahn fortgesetzt.
Hat ein/e Spieler/in mehr Punkte Vorsprung erspielt als noch Bahnen zu spielen sind, ist das Spiel vorzeitig beendet.
Haben beide Spieler/innen nach 18 Bahnen gleich viele Bahnen gewonnen, setzen sie das Spiel an der Bahn fort, an
der sie die Runde begonnen haben. Sieger ist, wer als Erste/r eine Bahn gewinnt.
Die Finalrunden werden mit Massenstart begonnen. Die Belegung der Bahnen wird vor Beginn der Meisterschaft festgelegt.
Die Endspiele bei den Damen (Finale und Spiel um Platz 3) und bei den Herren (Finale und Spiel um Platz 3) beginnen
an der ersten Bahn des Systems Beton bzw. Filzgolf und enden an der letzten Bahn des Systems Miniaturgolf. Die
Spiele um Platz 3 werden vor den beiden Finalspielen ausgetragen.
Können die Finalrunden witterungsbedingt in dieser Form nicht zu Ende gespielt werden, gilt Folgendes: Die zum Zeitpunkt
des Abbruchs noch im Wettbewerb befindlichen Spieler/innen werden nach dem Schlagzahlergebnis der Zwischenrunde platziert.

(4) Meldungen, Platzrückgabe, Zusatzplatzbeantragung und -vergabe im Austragungsjahr
Meldung von Kaderspielern:                                                       an den LV                           bis zum 23.04.
Meldung von zusätzlich vom Bundestrainer Nominierte:               an den LV                            bis zum 23.04.
Meldung über DRL Qualifizierte:                                                 an den LV bis zum 23.04.
Rückgabe von LV-DRL-, LV-Leistungs-, LV-Sockel- und
LV-Quoten-Plätzen durch LV:                                                    an den DMV-Sportwart      bis zum 30.04.
LV-Beantragung von LV-Zusatzplätzen:                                      an den DMV-Sportwart      bis zum 30.04.
Meldung über DRL Qualifizierte durch LV:                                  an den DMV-Sportwart      bis zum 30.04.
Meldung von Kaderspielern und vom Bundestrainer
zusätzlich Nominierter:                                                                 an den DMV-Sportwart      bis zum 30.04.
Vergabe von LV-Zusatzplätzen durch den DMV-Sportwart:        an die LV                            bis zum 15.05.
Meldung über LV-Leistungs-, LV-Sockel-, LV-Quoten-Plätze
und LV-Zusatzplätze Qualifizierter:                                               an den LV                           bis zum 23.06
Meldung über LV-Leistungs-, LV-Sockel-, LV-Quoten-Plätze
und LV-Zusatzplätze Qualifizierter durch LV:                                an den DMV-Sportwart      bis zum 30.06

(5) Ausschreibung
Für jede Veranstaltung ist vom DMV-Sportwart eine separate Ausschreibung zu erstellen, die diesen Rahmenrichtlinien
Rechnung trägt..


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5. Kombinationsmeisterschaften (Seniorinnen/Senioren)

(1) Allgemeines
Der Deutsche Minigolfsport Verband veranstaltet jährlich Deutsche Minigolf-Senioren-Meisterschaften der Seniorinnen
und Senioren in den Altersklassen I und II. Sie dienen der Ermittlung des Deutschen Minigolf-Meister der Seniorinnen
und der Senioren. Ausrichter ist jeweils ein Landesverband des DMV.
Es handelt sich um Deutsche Minigolf-Meisterschaften, d.h. es wird auf zwei verschiedenen Bahnensystemen gespielt,
welche im Wechsel zu bespielen sind. Aus diesem Grunde kommen für die Durchführung nur Minigolfzentren als Austragungsorte
in Betracht. Nach Möglichkeit soll es sich um die Bahnensysteme handeln, auf denen die EM desselben
Jahres ausgetragen werden.

(2) Qualifikation / Teilnahmeberechtigung
Einzelwertung
Es werden getrennte Wertungen für Seniorinnen I, Seniorinnen II, Senioren I und Senioren II ausgespielt. Die Gesamtteilnehmerzahl
ist mit ca. 144 vorgesehen (ca. 48 Seniorinnen und ca. 96 Senioren).
Die Ermittlung der Teilnehmer erfolgt in zwei etwa gleich großen Gruppen:

Gruppe A (Mitgliederzahlenbezogene Plätze)
    A 1: Sockelplätze
        Jeder Landesverband (13) erhält je Kategorie (Sw1, Sw2, Sm1, Sm2) einen Sockelplatz (4 x 13 Plätze). Zurückgegebene
        Sockelplätze werden vorrangig innerhalb der Kategorie weitergegeben.
    A 2: Quotenplätze
        Die Quotenplätze werden durch das d’Hondtsche System ermittelt. Für die Ermittlung gilt der Mitgliederstand nach
        der letzten Mitglieder-Bestandsaufnahme (z.Z. der 01.07. des Vorjahres).
        Die Quotenplätze können von den Landesverbänden nach eigenem Ermessen auf die Altersklassen 1 und 2 aufgeteilt werden.
        Da bei den Seniorinnen mit insgesamt 2 x 13 Sockelplätze bereits mehr als 50 % der Teilnehmerzahl dieser Kategorie
        erreicht ist, werden keine weiteren Quotenplätze vergeben.
        Gruppe B (Leistungsbezogene Plätze)
    B 1: Plätze aufgrund der der Deutschen Senioren-Meisterschaft des Vorjahres
        22 Plätze für Seniorinnen und 48 Plätze für Senioren, jeweils abzüglich der unter Gruppe B 2 vergebenen Plätze.
        In der Gruppe B 1 werden die Altersklassen 1 und 2 zusammengefasst. Die Ermittlung erfolgt nach dem um die
        Kaderspieler/innen bereinigtem Stand der Deutschen Rangliste bzw. nach dem um die Kaderspieler/innen bereinigtem
        Ergebnis der Deutschen Senioren-Meisterschaft des Vorjahres.
    B 2: Senioren-Kaderspieler/innen
        Alle Senioren-Kaderspieler/innen (A-, B1- und B2-Kader) und vom DMV-Senioren-Bundestrainer zusätzlich nominierte
        Spieler/innen (ca. 15 Seniorinnen und ca. 25 Senioren). Nicht genutzte Plätze der Gruppe B 2 werden der
        Gruppe B 1 zugeschlagen.

Mannschaftswertung
Die Gesamtteilnehmerzahl ist mit 18 Mannschaften festgeschrieben.
    A: Sockelplätze
        Jeder Landesverband (13) erhält einen Sockelplatz. Zurückgegebene Sockelplätze werden den Leistungsplätzen zugeschlagen.
    B: Leistungsplätze
        5 Leistungsplätze werden nach dem Ergebnis der Deutschen Senioren-Meisterschaft des Vorjahres an den Landesverband vergeben.

(3) Austragungsmodus
Die Deutschen Minigolf-Senioren-Meisterschaften werden an 4 Tagen (Mittwoch bis Samstag) ausgetragen.
Die Vorrunde wird vom 1. bis 3. Turniertag über 12 Durchgänge ausgetragen, d.h. über jeweils 6 Durchgänge auf beiden
Bahnensystemen im Wechsel.
Die Zwischenrunde wird am 4. Turniertag ausgetragen und erstreckt sich über 2 Durchgänge, d.h. über jeweils 1 Durchgang
auf beiden Bahnensystemen. Hierfür qualifizieren sich die nach der Vorrunde besten 12 Seniorinnen AK I, die besten
6 Seniorinnen AK II, die besten 24 Senioren AK I und die besten 16 Senioren AK II.
Die Finalrunde wird am 4. Turniertag ausgetragen und erstreckt sich über 2 Durchgänge, d.h. über jeweils 1 Durchgang
auf beiden Bahnensystemen. Hierfür qualifizieren sich die nach der Zwischenrunde besten 6 Seniorinnen AK I, die besten
3 Seniorinnen AK II, die besten 12 Senioren AK I und besten 9 Senioren AK II.
Bei Punktgleichheit auf Plätzen, die für die Qualifikation für die nächste Runde relevant sind, entscheidet ein Stechen
über das Weiterkommen in die nächste Runde, wobei das Bahnensystem, auf dem ggf. gestochen wird, in der Ausschreibung
festzulegen ist.

Gespielt wird
in den Vorrunden:              in 3er-Spielergruppen,
in der Zwischenrunde:        in 2er-Spielergruppen,
in der Finalrunde:               in 3er-Spielergruppen.
Für die Vorrunde werden die Teilnehmer durch nach Kategorien getrenntes Losverfahren in 2 Turniergruppen mit gleicher
Teilnehmerzahl eingeteilt.
Die Zusammenstellung der Spielergruppen für jede der beiden Vorrunden-Turniergruppen und die Festlegung der Startreihenfolge
erfolgt durch kategoriengemischtes Losverfahren.
Die Zusammenstellung der Spielergruppen für Zwischenrunden und Finalrunde erfolgt nach den erspielten Ergebnissen,
d.h. gesetzt nach Platzierung im „Stürz-Verfahren“.
In der Vorrunde und in den Zwischenrunden wird mit Massenstart begonnen.
In der Finalrunde wird an Bahn 1 des in der Ausschreibung hierfür festgelegten Bahnensystems gestartet.
Nach dem Turnier soll am Samstagabend nach Möglichkeit eine der Meisterschaft angemessene Abschlussveranstaltung
mit Siegerehrung und Vergabe der Ehrenpreise stattfinden.

(4) Meldungen, Platzrückgabe, Zusatzplatzbeantragung und -vergabe im Austragungsjahr
Rückgabe von LV-Leistungs-, LV-Sockel-, LV-Quoten- und
LV-Kaderplätzen, sowie Rückgabe von Mannschaftsplätzen        an den DMV-Seniorenreferent         bis zum 30.04.
LV-Beantragung von LV-Zusatzplätzen (Einzel und
Mannschaften) auf Meldebogen „A“:                                           an den DMV-Seniorenreferent          bis zum 30.04.
Meldung von Kaderspielern vom Verein auf Meldebogen „B“:     an den LV bis zum 23.04.
Meldung von Kaderspielern vom LV auf Meldebogen „B“:          an den DMV-Seniorenreferent          bis zum 30.04.
Meldung vom Senioren-Bundestrainer zusätzlich Nominierter
durch den Senioren-Bundestrainer:                                              an den DMV-Seniorenreferent          bis zum 30.04.
Vergabe von LV-Zusatzplätzen durch den
DMV-Seniorenreferenten:                                                           an die LV                                         bis zum 15.05.
Namentliche verbindliche Meldung für alle über Sockel-,
Quoten-, Leistungs- und Zusatzplätze qualifizierten
Teilnehmer/innen sowie vom Bundestrainer zusätzlich
Nominierte vom Verein auf Meldebogen „B“                               an den DMV-Seniorenreferent          bis zum 30.06.

(5) Ausschreibung
Für jede Veranstaltung ist vom DMV-Seniorenreferenten eine separate Ausschreibung zu erstellen, die diesen Rahmenrichtlinien
Rechnung trägt.

(6) Im Übrigen gilt Ziffer 6 „Ergänzende Bestimmungen“.


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6. Ergänzende Bestimmungen

(1) Organisationsausschuss
Der ausrichtende Landesverband hat einen Organisationsausschuss zu bilden. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist
die verantwortliche Kontaktperson zum DMV. Der nach Ziffer 2 Abs. 2 zuständige Sachbearbeiter ist über die Zusammensetzung
zu unterrichten.

(2) Jury
    1. Die Jury besteht aus dem Gesamtturnierleiter (siehe Abs. 4 Nr. 1), der den Vorsitz führt, dem amtierenden Oberschiedsrichter
        und je einen Beauftragten der beteiligten Landesverbände.
    2. Die Mitglieder der Jury (oder deren Vertreter) müssen während des Wettkampfes vollzählig erreichbar sein.

(3) Schiedsgericht
    1. Das Schiedsgericht besteht aus einem spielfreien Oberschiedsrichter und zwei bis vier Schiedsrichtern, von denen
        mindestens zwei ebenfalls spielfrei sein sollen.
    2. Für die Benennung der Mitglieder des Schiedsgerichts ist der ausrichtende Landesverband in Zusammenwirken
        mit dem Gesamtturnierleiter verantwortlich.
    3. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein Mitglied des Schiedsgerichts auch während des offiziellen Trainings anwesend ist.

(4) Turnierleitung
    1. Gesamtturnierleiter ist der gemäß Ziffer 2 Abs. 2 zuständige Sachbearbeiter des DMV. Er kann diese Aufgabe ganz
        oder teilweise an einen Vertreter delegieren.
    2. Die Platzturnierleitung wird von ausrichtenden Landesverband bzw. Verein gestellt.

(5) Preise
    1. Alle Erstplazierten erhalten Pokale.
    2. Die drei Erstplazierten eines jeden Wettbewerbs, bei Mannschaftswettbewerben alle Mannschaftsspieler einschließlich
        Ersatzspieler, erhalten Medaillen. Die Medaillen werden zentral vom DMV beschafft und an den Ausrichter verrechnet.
    3. Urkunden sind mindestens für die 6 Bestplatzierten eines jeden Wettbewerbs auszustellen.
    4. Der Ausrichter hat für eine angemessene Anzahl weiterer Ehrenpreise (keine Sachpreise) zu sorgen.
    5. Die Preise werden während der Siegerehrung überreicht.
    6. Für die rechtzeitige Fertigstellung einschließlich der Urkunden sorgt der Ausrichter.

(6) Siegerehrung
Die Teilnahme an der Siegerehrung und gegebenenfalls auch an einer besonderen Eröffnung ist für jeden Beteiligten an
Deutschen Meisterschaften selbstverständliche Pflicht.

(7) Änderung der namentlichen Meldung bei Mannschaften
Änderungen in der Mannschaftsaufstellung können in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden, jedoch nur
bis 17.00 Uhr des Vortages der Meisterschaften.

(8) Startgelder
Die Höhe der Startgelder ist den entstehenden Aufwendungen anzupassen und wird auf Vorschlag der DMVSportwartevollversammlung
von der DMV-Bundesversammlung festgesetzt.

(9) Abschlussveranstaltung
Nach dem Turnier soll am Samstagabend nach Möglichkeit eine der Meisterschaft angemessene Abschlussveranstaltung
mit Siegerehrung und Vergabe der Ehrenpreise stattfinden.

(10) Ausschreibung
Für jede Meisterschaft ist eine Ausschreibung herauszugeben, die hier nicht erwähnte Einzelheiten regelt.

(11) Checkliste
Als Anlage zu diesen Durchführungsbestimmungen wird eine Checkliste erstellt, die alle Aufgaben und Anforderungen
im Zusammenhang mit der Durchführung der Deutschen Meisterschaften enthält und die Verantwortlichkeiten hierfür
darstellt. Die Beachtung und Umsetzung dieser Checkliste ist für alle Beteiligten zwingend.

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