EHRUNGSORDNUNG (EhrO)

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1. Allgemeines
(1) Der Deutsche Minigolfsport Verband e.V. kann für besondere Verdienste und sportliche Erfolge Ehrungen vornehmen.
(2) Die Ehrungen und Verleihung von Medaillen und Ehrennadeln erfolgt nach den nachstehend genannten Kriterien.

 2. Ehrenpräsident/in / Ehrenmitglied
(1) Gemäß DMV-Satzung § 5 Abs. 4 können Ehrenpräsidenten/innen und Ehrenmitglieder ernannt werden.
(2) Zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sind herausragende besondere Verdienste im oder um den DMV Voraussetzung.
(3) Das Entscheidungsrecht obliegt der DMV-Bundesversammlung auf Vorschlag des DMV-Präsidiums
(4) Über die Benennung zum Ehrenpräsidenten/zur Ehrenpräsidentin oder Ehrenmitglied entscheidet die DMVBundesversammlung mit 2/3 Mehrheit.
(5) Ehrenpräsidenten/innen und Ehrenmitglieder können beratend an der DMV-Bundesversammlung teilnehmen.
(6) Der Status Ehrenpräsident/in und Ehrenmitglied endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod des Ehrenmitgliedes.

 3. Verdienstmedaille
(1) Die Verdienstmedaille wird für besondere Verdienste an verdiente Funktionsträger/innen des Verbandes oder seiner Mitglieder verliehen.

(2) Die Verdienstmedaille wird außerdem für Sportler/innen für besondere sportliche Erfolge – im Zusammenhang mit besonders
      sportlichem und fairem Verhalten über lange Zeit – verliehen.

(3) Das Vorschlagsrecht für die Verleihung obliegt
  a. den Mitgliedern (Landesverbänden),
  b. dem DMV-Präsidium,
  c. der Vollversammlung der Sportwarte.

(4) Über die Verleihung entscheidet die DMV-Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung kann auch außerhalb einer
      Sitzung im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden. Stimmen innerhalb einer 14-tägigen Frist nach Zugang des Antrags in den      
       Landesverbandsgeschäftsstellen so viele Landesverbände schriftlich zu, dass durch die von ihnen vertretene Stimmenzahl mindestens
      die einfache Mehrheit bei einer Bundesversammlung erreicht ist, so gilt die Verleihung als beschlossen. Jeder Landesverband hat
      bei der Abstimmung die Stimmenzahl der jeweils vorausgegangenen ordentlichen Bundesversammlung.

(5) Die Verdienstmedaille kann bei verbandsschädigendem Verhalten oder Ausschluss des Inhabers/der Inhaberin aberkannt werden.

4. DMV-Leistungsnadeln
Die DMV-Leistungsnadeln werden in Gold und Silber für sportliche Erfolge verliehen.

4.1. Allgemeines
   a. Vorschläge zur Verleihung von Leistungsnadeln können stellen:
   1. DMV-Sportdirektor/in DMV-Sportwart/in, DMV-Seniorenreferent/in, DMJ-Sportwart/in,
   2. ferner kann die Beantragung zur Verleihung einer Leistungsnadel durch den Verein erfolgen. Bei Anträgen auf Verleihung von
       Leistungsnadeln durch einen Verein ist der Antrag an den zuständigen Landesverband zu richten, der diesen nach Prüfung an den  
      DMV-Sportwart/die DMV-Sportwartin einreicht.
  b. Über die Verleihung entscheidet das DMV-Präsidium.
  c. Die Verleihung der Leistungsnadel soll in einem würdigen Rahmen, z.B. anlässlich von Deutschen- oder Landesverbandsmeisterschaften,
      oder bei Siegerehrungen der Bundes- oder Regionalligen erfolgen.

4.2. DMV-Leistungsnadel in Gold
  a. Die Leistungsnadel in Gold kann ausschließlich für die nachstehend aufgeführten Platzierungen bei Welt- und Europameisterschaften
     verliehen werden:
    1. Damen 1. - 9.
    2. Herren 1. - 12.
    3. weibliche Jugend 1. - 6. zzgl. Schülerinnen 1. - 3.
    4. männliche Jugend 1. - 9. zzgl. Schüler 1. - 6.
    5. weibliche Senioren 1. - 9.
    6. männliche Senioren 1. - 12.

  b. Wertung
    1. für erreichte Platzierungen werden Punkte vergeben,
    2. für das Erreichen von Platz 1. – 3. in den Einzelwertungen jeweils 1 Punkt.
    3. für alle anderen Platzierungen der Einzelwertungen ab Platz 4 bis Platz 6, 9. bzw. Platz 12 jeweils ein halber Punkt,
    4. für Platzierung in den Mannschaftswertungen auf den Plätzen 1. – 3. zusätzlich ein halber Punkt.
    5. Die Verleihung der Leistungsnadel in Gold kann bei Erreichen von 4 Punkten beantragt werden.
    6. Beim Erspielen der Platzierungen muss keine Reihenfolge und kein Zeitlimit eingehalten werden.
    7. bei Übertritt in eine andere Kategorie können bereits erspielte Punkte übernommen werden.
    8. Punktgleichheit bedeutet in allen Fällen gleiche Platzierung bei der Punktevergabe für die Leistungsnadel
    9. Über die Verleihung entscheidet das DMV-Präsidium.

 4.3. DMV-Leistungsnadel in Silber
  a. Die Leistungsnadel in Silber kann ausschließlich für die im nachstehend aufgeführten Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften,
      deutschen Meisterschaften der im DMV vertretenen Bahnensysteme, Bundesländervergleichswettbewerben und Senioren-Cup
       und 1. und 2. Bundesliga erworben werden:
    1. Damen 1. - 9.
    2. Herren 1. - 12.
    3. Schülerinnen 1. - 3.
    4. Schüler 1. – 6.
    5. weibl. Jugend 1. – 6.
    6. männl. Jugend 1. - 9.
    7. Seniorinnen 1. - 9.
    8. Senioren 1. – 12.

  b. Wertung
       Für erreichte Platzierungen werden Punkte vergeben:
    1. für das Erreichen von Platz 1. – 3. in den Einzelwertungen jeweils 2 Punkte
    2. für alle anderen Platzierungen der Einzelwertung ab Platz 4 bis Platz 6, 9 oder 12 der angeführten Kategorien wird jeweils 1 Punkt vergeben.
    3. Für die Platzierung in den Mannschaftswertungen der Jugend und Senioren bei Deutschen Meisterschaften, 1. und 2. Bundesliga,
         Bundesländervergleichswettbewerb und Senioren-Cup auf den Plätzen 1. – 3. wird zusätzlich ein halber Punkt vergeben.
    4. Die Verleihung der Leistungsnadel in Silber kann bei Erreichen von 6 Punkten beantragt werden.
    5. Der erreichte Punktestand muss vom Verein des jeweiligen Sportlers/der jeweiligen Sportlerin vermerkt werden.
    6. Der Antrag für die Verleihung der Leistungsnadel in Silber obliegt dem Verein (siehe Ziffer 4.1. Buchst. a (Nr.2) und Buchst. b).
    7. Bei dem Erspielen der Platzierungen muss keine Reihenfolge, keine Unterscheidung in den Wettbewerben und kein Zeitlimit eingehalten werden.
    8. Bei Übertritt in eine andere Kategorie können bereits erspielte Punkte übernommen werden.
    9. Punktgleichheit bedeutet in allen Fällen gleiche Platzierung bei der Berücksichtigung für die Leistungsnadel.
    10. Über die Verleihung entscheidet das DMV-Präsidium.

 5. DMV-Anerkennungsnadel
(1) Der DMV kann für 10jährige ununterbrochene oder 15jährige unterbrochene Teilnahme an Deutschen Meisterschaften eine besondere    
     Anerkennungsnadel (Einzel und/oder Mannschaft) vergeben.

(2) Der Antrag auf Verleihung der DMV-Anerkennungsnadel obliegt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin an Deutschen Meisterschaften
     mit der Meldung über seinen Verein.

(3) Der Verein verfährt analog Ziffer 4.1. Buchst a (Nr. 2) und Buchst. b.

(4) Über die Verleihung entscheidet das DMV-Präsidium.
 

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